Habe eine Pauschalreiseam 11.07.18 für 2 Personen nach Tenerifa gebucht, Abflug 4:40 Uhr und Rückflug 21:15 Uhr, die 1 Änderung kam 3 Wochen später, das der Flug 1 Tag vorgezogen wird Hinflug 6:30 Uhr und Rckflug um 19:45 Uhr, haben daraufhin den Urlaub beantragen müssen, OK habe es angenommen, Jetzt nach 5 weiteren Wochen die zweite Änderung der Flug geht am 2.11. 18 statt um 19.45 schon um 7 Uhr Morgens. So geht mir ein ganzer Tag verloren! Denn bereits Nachts müssen wir abreisen, kein Frühstück, und der Mietwagen den wir bereits bestellt haben muß auch geändert werden. Es kann doch nicht sein das die Kunden so hin und her geschoben werden. Habe ja den Urlaub auch aus dem Grunde gebucht das wir noch den letzten vollen Tag haben.
Hoffe es kann noch etwas zur Zufriedenheit der Kunden erfolgen.
Denn laut BGB muß ich mir es nicht gefallen lassen und fordere so 30 % Entschädigung wenn der Flug nicht auf Abend geändert werden kann.
Antwort von ab-in-den-urlaub.de
05-10-2018 um 08:17
Sehr geehrte Frau *****,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Bei Ihrer Buchung auf unserer Homepage weisen wir in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Reiseveranstalters und im Feld der Anzeige der Flugdaten daraufhin, dass alle Flugangaben vorraussichtlich und unverbindlich sind.
Allgemein bedeutet dies, dass Fluggesellschaft, Flugzeiten und Streckenführung vorbehaltlich und damit nicht vertragsbindender Bestandteil sind. In einigen seltenen Fällen kann es auch mehrmals zu Änderungen kommen. Bedingt durch Verschiebungen von Landezeiten auf ausländischen Flughäfen, Überlastung der Luftkorridore oder Umstellungen durch höhere oder geringere Passagierzahlen, können, vor allem während der Vor- oder Nachsaison, kurzfristige Flugzeitänderungen auftreten.
Der Veranstalter hat auf die Vergabe der Flugzeiten keinerlei Einfluss, da diese von den jeweiligen Flughäfen und den nationalen Flugaufsichtsbehörden an die Fluggesellschaften vergeben werden. Die idealen Wunschflugzeiten für den einzelnen Kunden lassen sich dadurch nur selten verwirklichen.
Die Reisedauer bemisst sich nicht nach dem Aufenthalt am Urlaubsort, sondern wird immer inklusive der An- und Abreise angegeben.
Auch in Gerichtsentscheidungen gelten der erste und der letzte Tag einer gebuchten Reise als Beförderungstage, die nicht zur Erholung dienen.
Es liegt kein Mangel im Sinne des Reiserechts vor, da wir und Ihr gebuchter Reiseveranstalter keine bestimmte Fluggesellschaft und Flugzeit zusichern.
Stornierungen oder Umbuchungen sind nur zu den Gebühren laut AGB Ihres Veranstalters " " möglich.
Wir bedauern sehr, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können und entschuldigen uns in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir hoffen, diese Änderung mindert Ihre Reisevorfreuden nicht allzu sehr und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team vom Ab-in-den-Urlaub.de
Antwort von Lena
05-10-2018 um 12:14
Fazit: nie wieder über Ab-in den Urlaub und Alltours buchen.
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