Schadenersatzforderung

  • 04 Sep 2021
  • #286308
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Hallo, habe im März 2021 einen von mir verursachten Schaden am Waschtisch gemeldet. Sollte ausgewechselt werden und von meiner Versicherung übernommen werden. Dazu habe ich gemeldet das die Waschtischbatterie( Wasserhahn) leckt und das bitte gleich mit erledigt wird. Monteur kam und hat beides ausgewechselt, kam aber am nächsten Tag wieder da er den Flaschengeruchverschluss nicht richtig montiert hat(ließ sich nicht schließen).
Wir haben jetzt Anfang September die Rechnung bekommen, bei der die Rechnung der Waschtischbatterie mit aufgeführt ist. Nach meinem Anruf bei der ABG Frankfurt Holding wurde mir zuerst gesagt das müsste ein Fehler sein. Nach Absprache mit einem Kollegen oder Vorgesetzten wurde ich zurückgerufen wobei mir mitgeteilt wurde das ich das zu zahlen hätte, weil bei dem Austausch des Waschtischs festgestellt wurde das der Wasserhahn defekt ist, obwohl ich das erwähnt hatte weshalb der Monteur einen neuen schon dabei hatte. Was trotzdem die Frage in den Raum stellt warum wir einen min. 14 Jahre alten defekten Wasserhahn in einer Mietwohnung selber zahlen sollen?
Ich war selber von meiner alten Firma aus über 15 Jahre im Elektroberreich für die ABG tätig, aber wenn eine Sicherung in einer Mietwohnung defekt war und nicht durch einen vom Mieter verursachten z.b Kurzschluss beschädigt wurde, hat der Mieter auch keine Rechnung erhalten. Ich wurde am Telefon einfach abgespeist mit zahlen und fertig ist halt so. Werde rechtliche Schritte einleiten wenn es keine klärung in dieser Sache gibt. Meine Versicherung zahlt doch keinen neuen Wasserhahn bei beschädigtem Waschtisch.

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04-09-2021 um 10:54 Uhr

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