Falsche Auskunft durch Mitarbeiterin der Versicherung

  • Behoben
  • 27 Jan 2021
  • #183169
  • 227
Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war von Mai 2018 - Januar m 07. Januar 2020 war ich bei Ihnen im Rechtsschutz schadenfrei versichert. Am 7.1.2021 meldete ich telefonisch einen Schadensfall, der auf einen Kauf in 10/2019 zurückging. Es ging um eine offene Rückzahlung nach Rücktritt vom Vertrag. Eine Mitarbeiterin Frau W. von Ihnen meldete sich zuerst auf dem AB, woraufhin ich zurückrief. Als ich mit ihr telefonierte, erkundigte ich mich danach, wie es im Schadensfall aussieht, auch wegen der Summe, die ich zahlen müsste, nämlich die Selbstbeteiligung. Ich wollte es davon abhängig machen, ob ich einen Anwalt einschalte. Frau W. erklärte mir, dass mein Vertrag ohne Selbstbeteiligung sei. Ich hatte selber zu diesem Zeitpunkt keine Information über den Vertragsinhalt meiner bei Ihnen abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung, da es sich um einen alten Vertrag von 2018 handelte. Ich vertraute dann gänzlich auf die Informationen von der Mitarbeiterin Frau W. Wenn ich gewusst hätte, dass auf mich Kosten von 150€ für die Selbstbeteiligung aufkommen würden, für den Fall, dass nicht zu meinen Gunsten entschieden würde, hätte ich den Anwalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht kontaktiert. Der Anwalt informierte mich am 11.1. darüber, dass die Kosten sowieso allein der Händler zu zahlen hätte, da dieser mir die Kaufsumme schuldig sei.

Leider überschnitt sich der Zeitpunkt des Schadenfalls mit der Kontaktaufnahme des Anwalts bei dem Händler, der mir die Summe schuldig war. Der Händler ließ den offenen Betrag ohne jegliche Info an mich, über Paypal am 12.1. zurücküberweisen. Ich hatte den Anwalt bereits am 8.1. kontaktiert, Unterlagen zum Fall am 11.1. zugesendet, die restlichen Unterlagen am 13.1. Der Händler zahlte aber die Summe bereits am 12.1. zurück. Der Anwalt sendete dem Händler aber am 13.1. ein Schreiben über die Anmahnung der fälligen Summe. Da der Händler aber bereits im Voraus gezahlt hatte, kann der Anwalt die angelaufenen Kosten nun nicht mehr bei dem Händler geltend machen, sondern verlangt nun von mir die Kosten. Der Händler informierte aber nur den Anwalt über die Rückzahlung der Summe, ich selber erfuhr erst durch den Anwalt davon. Ich hatte auch keine Ahnung, dass die Rückzahlung über Paypal erfolgen würde, da ich dem Händler meine Kontodaten zur Rückzahlung der Kaufsumme vorher in einem Einschreiben angegeben hatte. Aus diesem Grund hatte ich nur mein Bankkonto, aber nicht das Paypalkonto regelmäßig nach Zahlungseingängen kontrolliert.

Ich sendete heute an Sie die Rechnung von dem Anwalt mit der Bitte um Zahlung dieser. Dabei erhielt ich jedoch von Ihnen ein Schreiben mit der Info zurück, dass ich die Selbstbeteiligung bis 150€ zahlen müsste. Genau um diese Information geht es, darüber wurde ich von Ihrer Mitarbeiterin Frau W. fehlinformiert. Ich bin der Meinung, dass Sie aufgrund dessen auch für die Rechnung aufkommen sollten. Das wäre nur fair!

Mit frdl. Grüßen,

Teilen

27-01-2021 um 18:18 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Adam Riese weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-01-2021 um 18:18 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Adam Riese weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-02-2021 um 02:13 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Die einmal getroffene Aussage wurde überprüft und dahingehend korrigiert, dass die Aussage, mein Vertrag sei ohne Selbstbeteiligung, als stimmig gesehen. Aus diesem Grund wurden die Anwaltskosten von Adam Riese dann bezahlt.

3
Adam Riese
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

Problem mit Adam Riese?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.