Weigerung der Kassenfrau, den auf dem Schuhkarton reduzierten Preis als Verkaufspreis abzurechnen.

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  • 07 Dez 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 3.12. 21 haben wir in Senden u.a.. 1 Paar Herrenschuhe gekauft. Die Schuhe waren mit € 119,95 ausgezeichnet, jedoch auf auf dem Karton und dem Preisanhänger auf € 59,95 reduziert. Vor den geöffneten Kassen war eine große Warteschlangen, die sich quer durch den ganzen Laden zog. Für große Kommunikation an der Kasse hatte also weder die Kassenfrau noch der Kunde Zeit.
Erst als wir schon wieder den Laden verlassen hatten und ich den falschen Preis auf dem Kassenbeleg bemerkte, wurden wir auf eine an diesem Tag laufende Rabattaktion aufmerksam, wonach auf jegliche reduzierte Ware noch ein Rabatt von 50 % gegeben wird.
Also.... zurück an die Kasse ... und nachgehakt. Die Aussage der Kassenfrau: "Versehentlich wurde auf den Schuhen der reduzierte Preis belassen. Ich kann den reduzierten Preis nicht ins System eingeben, habe ihnen aber ausnahmsweise 30 % auf den Originalpreis abgezogen. Mehr kann ich nicht tun. Sie können die Schuhe so mitnehmen oder wieder zurückgeben. "

Ich denke, die Kassenfrau hat ihr Möglichstes getan. Trotzdem ist es nicht richtig, dass wir nun für die auf 59,95 € reduzierten Schuhe € 24,01 mehr bezahlen mussten.

Der Fehler lag eindeutig auf Ihrer Seite. Wenn man es rechtlich genau nimmt, müssten an der Kasse sogar vom reduzierten Preis weitere 50 % abgezogen werden.

Ich erwarte gerne Ihre Stellungnahme.

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07-12-2021 um 21:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Adler weitergeleitet. Mehr erfahren.

08-12-2021 um 12:27 Uhr


Liebe ADLER Kundin, nach Rücksprache mit der Filialleitung konnte eine Lösung gefunden werden und wir werden Ihnen einen ADLER Gutschein ausstellen. Für die entstandenen Umstände möchten wir uns noch einmal entschuldigen. Viele Grüße der ADLER Kundensupport.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

08-12-2021 um 19:45 Uhr


Problem behoben

9 / 10

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JA

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3
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