Gutschein statt Rückzahlung - einseitige Änderung der AGBs

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  • 11 Okt 2020
  • #130243
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Am Mittwoch, dem 12.2.2020 buchten wir einen Parkplatz für den Zeitraum 17. bis 27. April 2020 in Hannover Langenhagen.
Wegen der Stornierung der Reise seitens des Reiseanbieters konnten wir die Reise nicht antreten und stornierten den Parkplatz fristgerecht.
Statt der in den AGBs zugesicherten Rückzahlung erhielten wir lediglich einen Gutschein - mit Hinweis auf die erst seit am 18.3. , also 5 Wochen nach unserem Vertragsabschluss geänderten AGBs.
Das Unternehmen erklärt auf seiner Homepage unter FAQs
„Ich habe die Information bekommen, dass mein Betrag erstattet wird, nun bekomme ich einen Gutschein, was kann ich tun?
Ihre Buchung wurde storniert, da coronabedingt das Produkt zum gewünschten Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht. Wir entschuldigen uns für die enstandenen Unannehmlichkeiten. Leider können wir Ihnen derzeit nur einen Gutschein anbieten.“
Wir wiesen mehrfach darauf hin, dass wir einen Gutschein nicht akzeptieren wollen, sondern auf der Rückzahlung bestehen - die Antwort lautete lediglich, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handle und:
„Aufgrund der aktuellen Lage werden wir leider mit Stornoanfragen überschüttet und daher ist eine weitere Prüfung des Sachverhalts nicht möglich.“
Tatsächlich ist es nicht rechtens, AGBs einseitig im Nachhinein zu ändern.

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11-10-2020 um 15:51 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Airparks.de weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-10-2020 um 20:49 Uhr


Wir haben inzwischen einen Rechtsanwalt befragt, der unsere Rechtsauffassung bestätigte - wir haben Anspruch auf volle Rückerstattung des Betrags - ggf. zuzüglich Gebühren und Verzugszinsen. Ihr "Angebot", einen Antrag auf Zahlung von 35,99 Euro zu stellen und Ihnen dann die Rückzahlung von 45,99 Euro zu quittieren, widerspricht geltendem Recht. Bearbeitungsgebühren und gesonderte Anträge sind bei einer kostenlosen Stornierung nicht vorgesehen.
Allein unsere Stornierung müsste Sie längst zur Rückzahlung veranlasst haben - ein weiterer Antrag unsererseits ist völlig unnötig.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-11-2020 um 16:18 Uhr


Problem behoben

7 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Bisher hatten wir gute Erfahrungen mit der Firma gemacht - nach mehr als 7 Monaten haben wir unser Geld nun zurück.

3
Airparks.de
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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