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Reklamationen & Beschwerden (2)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Airparks.de. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Airparks.de Rückerstattung Parkplatzgebühr für 3 Tage

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der o.g. Buchungsnummer habe ich den Parkplatz in Hannover Langenhagen für den Zeitraum vom 09.09.2023 bis zum 21.09.2023 gebucht und 60,00 mit der VISA bezahlt. Am 03.09.2023 habe ich eine Buchungskorrektur vornehmen müssen und den Zeitraum vom 09.09.2023 bis zum 18.09.2023 geändert. Dafür wurde mein VISA Konto mir 6,00 Euro für die Umbuchung als Bearbeitungsgebühr belastet. Somit habe ich für die Parkdauer bis zum 18.09.2023 insgesamt 60,00 Euro bezahlt zzgl. 6,00 Euro. Leider wurden die 3 MEHR abgerechnete Tage meinem Konto bis heute nicht gutgeschrieben. Ich bitte Sie den Sachverhalt zu prüfen und die Mehrabbuchung umgehend zu erstatten. Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen ****** ******

Airparks.de Gutschein statt Rückzahlung - einseitige Änderung der AGBs

Am Mittwoch, dem 12.2.2020 buchten wir einen Parkplatz für den Zeitraum 17. bis 27. April 2020 in Hannover Langenhagen. Wegen der Stornierung der Reise seitens des Reiseanbieters konnten wir die Reise nicht antreten und stornierten den Parkplatz fristgerecht. Statt der in den AGBs zugesicherten Rückzahlung erhielten wir lediglich einen Gutschein - mit Hinweis auf die erst seit am 18.3. , also 5 Wochen nach unserem Vertragsabschluss geänderten AGBs. Das Unternehmen erklärt auf seiner Homepage unter FAQs „Ich habe die Information bekommen, dass mein Betrag erstattet wird, nun bekomme ich einen Gutschein, was kann ich tun? Ihre Buchung wurde storniert, da coronabedingt das Produkt zum gewünschten Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht. Wir entschuldigen uns für die enstandenen Unannehmlichkeiten. Leider können wir Ihnen derzeit nur einen Gutschein anbieten.“ Wir wiesen mehrfach darauf hin, dass wir einen Gutschein nicht akzeptieren wollen, sondern auf der Rückzahlung bestehen - die Antwort lautete lediglich, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handle und: „Aufgrund der aktuellen Lage werden wir leider mit Stornoanfragen überschüttet und daher ist eine weitere Prüfung des Sachverhalts nicht möglich.“ Tatsächlich ist es nicht rechtens, AGBs einseitig im Nachhinein zu ändern.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 2

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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