Tatsächliche Flugverspätung wird leider nicht beachtet

  • 23 Sep 2022
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Pauschalreise gebucht von Stuttgart nach Heraklion. Veranstalter hatte mich jedoch nicht über die Flugverschiebung informiert. Die Abflugzeit wurde von 6:05 Uhr auf 15:45 Uhr geändert. Dies entspricht 9,67 Stunden (9 Stunden und 40 Minuten). Davon sind zunächst mal 5,67 Stunden erstattungsfähig. Dies wurde von alltours auch berücksichtigt. Der Flug war zudem gemäss der Planzeitänderung weitere 21 min verspätet angekommen. Dies wurde von alltours ignoriert. Auch eine Eskalation auf Teamleiter und Abteilungsleiterebene war ohne Ergebnis. Seit dem Funkstille. Zudem wurde das alte Reiserecht angewandt, da gemäss dem neuen ja nur noch 3h Verzögerung toleriert werden sollte vgl. Urteil des AG Hannover – Az.: 539 C 2462/19 – Urteil vom 09.08.2019

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23-09-2022 um 12:22 Uhr

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