Vorgeschichte in Kürze:
In 2009 gründete ich als Kommanditist zusammen mit einem Matthias H. als GF eine KG zur Erstellung von Solarkraftwerken. Wir beide hielten 50% Anteil an der KG.
Ende 2009 ging ein Auftrag über 3,168 Mio für ein 990KWp-Solarkraftwerk ein und gleich darauf eine 25%ige Anzahlung über € 942.480. Leider verpulverte der GF die Anzahlung grösstenteils für private Anschaffungen und manipulierte die Bilanz 2010/2011. Als Kommanditist hatte ich leider kein Kontrollrecht.
Ende August 2010 waren nur noch ca. 233 Euro in der Firmenkasse.
2012 bin ich als Kommanditist aus der KG ausgeschieden.
Das Finanzamt veranlagte mich jedoch für 2010 aufgrund der ungenehmigten Bilanz 2009/2010 zu einem Einkommen von 116.000 Euro, welches ich als Gewinnanteil aber wegen Zahlungsunfähigkeit der KG nie erhielt, sowie zur Zahlung von EST über € 24.865. Daraufhin verklagte ich den GF zur Übernahme meiner EST und das OLG KA verurteilte ihn dann 2017 dazu. Die KG war inzwischen insolvent.
Nun der Hammer:
Aufgrund des EST-Bescheides von 2010 verlangte in 2015 die AOK Lahr bzw. Offenburg und schlussendlich Freiburg die Zahlung einer Beitrags-Nachforderung für 2010, welche sich bis heute mit Säumniszuschlägen auf € 9.220 summierte und in Kürze per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden soll.
Natürlich habe ich sofort und jedes Jahr bei jeder erneuten Forderung Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass der EST-Bescheid 2010 auf einer getürkten Bilanz beruht und ich keinerlei Gewinnanteil erhalten hatte. Auch dass das FA mir in 2011 einen Verlustvortag in Höhe meines nicht erhaltenen Gewinnanteils einräumte, interessierte die AOK nicht. Meine Bitte an das FA, den EST-Bescheid rückwirkend an die Realitäten anzupassen, wurde wegen irgendwelchen Fristüberschreitungen verworfen.
Als Rentner (78) mit Bezug einer geringen Rente + Grundsicherung kann ich mir leider keinen darauf spezialisierten Anwalt leisten, welcher der AOK endlich mal den Marsch blasen kann. Soviel Sturheit wie sie die AOK zeigt, ist mir in meiner 60jährigen Berufspraxis als Inhaber und GF diverser Firmen noch nie untergekommen.
Vielleicht sollte ich die Geschichte jetzt auch in den einschlägigen Foren im Internet publik machen. Als Computertechniker sind das für mich nur ein paar Mausklicks.
Ich werde parallel dazu wohl auch diverse Personen vom Aufsichtsrat der AOK mit der Geschichte konfrontieren müssen, wenn hier keine Bewegung in die Sache kommt.
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