Keine Transportgenehmigung zum Arzt

  • 13 Feb 2020
  • #24494
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AOK - GESUNDHEITS - ENTWICKLUNGS - BREMSE!!!

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung:
Mitteilung durch Frau XXXX XXXX vom 06. FEB 2020,
– empfangen 12. FEB 2020 per Post
„doppelt – zweifach“! Warum?? Stereo-Lesen???
Abs. Mitteilung durch Frau XXXX XXXX vom 06. FEB 2020!
Fax (Überbringer Pflegedienstleitung ) am 12. FEB 2020

Widerspruch gegen die 3-fach Bescheide!

Begründung:
Am 10. DEZ 2018 wurde im Haus am Grossen Krug aufgrund des vorläufigen Gutachten (28.Okt 2018) somit ein 2. erforderliches Gutachten MDK ausgeführt!
Ergebnis dieses MDK - Gutachten: Pflegegrad III !!!

Folglich: Ihre Bescheide sind unbegründet!
Ihnen ist vorzuwerfen, bei Erstellung der Bescheide sich nur auf die Ausführung Ihrer §§§ berufen zu haben, eine erforderliche gründliche Rechere zu tätigen, haben sie aus Ihren zu vertretenden Gründen einfach unterlassen! Dieses ist Ihnen bei Findung eines Ergebnis für einen auszustellenden „Negatv-Bescheid besonders anzulasten!
Wieviele Mitarbeiter der AOK waren mit dem Fehl-Bescheid befasst? 10 oder 15? Frage müssen Sie nicht beantworten!
Klartext: „schlampige Bearbeitungen“ seitens der AOK!

Aufgrund Ihren gezeigten ausgeführtenHandlungsweisen, Ihrer sehr „dubiosen“ Bescheide, sind resultieren mittlerweile 3 anberaumte Termin bei zuständigen Fachärzten geplatzt!

Forderung an die AOK:
Überprüfung Ihrer sogenannten Bescheide!
Anforderung des erstellten MDK – Gutachten vom 10. DEZ 2018!
Überarbeiteten, wesentlich korrigierten Bescheid mit
Transportkosten-Genehmigung erteilen/mitteilen!
Ausführung!
Wann wird mir der ordentliche, rechtsverbindliche Bescheid in der Transportkosten-Sache mit Rechtsmittel-Belehrung übermittelt? Wann ?
Bin an dem Fortschreiten durch erforderliche Behandlungen - sehr, sehr an der positiven Entwicklung meiner Gesundheit interessiert!

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13-02-2020 um 10:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an AOK weitergeleitet. Mehr erfahren.

28-02-2020 um 06:42 Uhr


Lt. AOK entspreche ich nicht deren Bedingungen für einen Transportschein.
Lt. MDK: Pflegegrad II
Lt. AOK: Pflegegrad III
Lt. ICH: Transportscheine sind immer berechtigt! Für evtl. "Spazier-Fahrten" ???
gibt es andere Möglichkeiten!
Für "Kulanz-Möglichkeiten weder Verständnis noch Bereitschaft!
AOK, die "KRANKEN - KASSE"!
"Weil Du arm bist, muss Du früher sterben?"

09-03-2020 um 12:37 Uhr


Ausgestellter Schwerbehindertenausweis Mit Kz.: "H" dürfte keine Probleme seitens der AOK entstehen lassen! Warten wir es ab.........................

19-03-2020 um 11:40 Uhr


Bestehende Problematik AOK löst sich erst bei Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweis.
Dieser soll unterwegs sein? Warten wir es ab!

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