Wasserpumpe kaputt: Keine Übernahme der Arbeitsstunden

  • Ungelöst
  • 05 Dez 2022
  • #445437
  • 174
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Wir haben einen 8 Monate alten Audi Q5 bei einem freien Autohaus gekauft und bisher bei ihm „checkheft-gepflegt“. Jetzt ist die Wasserpumpe kaputt. Das Autohaus wandte sich also an ein Audi Vertragspartner in der Nähe zwecks Garantie, da der Audi zur Zeit noch keine 3 Jahre alt ist. Laut Gesetz ist Audi verpflichtet, die Garantie aufrecht zu erhalten, auch wenn man einen Gebrauchtwagen bei einem freien Autohaus gekauft hat.
Uns wurde gesagt, dass die Kosten für die Wasserpumpe übernommen werden, aber nicht die Kosten für die Arbeitsstunden. Wieso?
Eine Anfrage unsererseits beim Audi Kundencenter ergab bisher noch keine Antwort. Und das ist schon Wochen her!

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05-12-2022 um 21:07 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Audi weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

01-01-2023 um 20:20 Uhr


Problem ungelöst

4 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Eine Wasserpumpe, die nach noch nicht mal 3 Jahren kaputt geht!
Sehr schade, dass Audi einem dann nur helfen will, wenn man auch bereit ist, seinen Service in einer teuren und weiter entfernten Audi Vertragswerkstatt zu absolvieren, obwohl wir eine Bosch Fachwerkstatt in der unmittelbaren Nähe haben.
Ist das Erpressung?

2
Audi
Zufriedenheitsindex: 28.2/100

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