Sehr geehrte Damen und Herren, im folgenden hier nun meine E-Mails an AURUM-Tours als Reiseveranstalter und Check24 als Reisebüro da vorher keine Reaktion:
Von: xxxx
Gesendet: Montag, 3. August 2020 12:34
An: service@aurumtours.de
Betreff: Meine Reise auf AurumTours
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich haben Sie in diesen Zeiten eine große Flut an E-Mails und mir ist bewusst, dass die Antwort sicherlich ein wenig länger dauern wird. Höchstwahrscheinlich haben Sie auch schon viele dieser Anfragen, die nun auch von mir folgt.
Am 06.03.2020 buchte ich bei Ihnen für mich und meiner Familie eine Pauschalreise in die Türkei.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie können wir uns nicht vorstellen, dass wir unseren Urlaub dort genießen können (insofern die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt zurückgenommen wird). Angst, nicht die Leistungen zu bekommen und in unserem Bewegungsdrang eingeschränkt zu werden als auch die Gefahr der Ansteckungen (zumal wir mit 1 jährigem und 4 jährigem Kind reisen). Das Säbelrasseln zwischen der Türkei und Griechenland kommt hier auch noch hinzu. Daher vorab die Anfrage ob wir eine Lösung finden könnten, ohne die Reisewarnung für die Türkei abzuwarten und die hohen Stornogebühren zu zahlen. Gerne nehmen wir auch ein Reisegutschein für die angezahlten 2.024,00€.
Reisebestätigung/Rechnung: xxxxxx
Über eine Prüfung der Möglichkeiten würde ich mich freuen und verbleibe mit den Besten Grüßen.
Von: xxxxxxxx
Gesendet: Freitag, 28. August 2020 14:28
An: service@aurumtours.de
Betreff: AW: Meine Reise auf AurumTours
Sehr geehrte Damen und Herren,
nochmals versuche ich mit Ihnen in Kontakt zu treten. Ich möchte von der Reise rücktreten und bitte um Rückzahlung der bisher errichteten Zahlungen inklusive der Stornogebühren. Hierzu auch der Hinweis auf ein Gerichtsurteil:
https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-volle-erstattung-auch-ohne-reisewarnung.1939.de.html?drn:news_id=1164691
Weiterer Hinweis:
Laut § 651h BGB können Urlauber grundsätzlich ihre Pauschalreise gebührenfrei kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Und das tut es definitiv.
Leider sind Sie auf meinen Vorschlag eines Gutscheines nicht eingegangen, daher nun die Aufforderung der kompletten Rückzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Von: xxxxxx
Gesendet: Donnerstag, 3. September 2020 16:46
An: service@aurumtours.de; reise@check24.de
Betreff: Meine Reise auf AurumTours
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nun mehrmals versucht Sie telefonisch zu erreichen. Durch Ihre Unerreichbarkeit (die mir unerklärlich ist, da ganz Deutschland normal arbeitet) sehe ich mich im Zugzwang nun die reise über das Reise“büro“ Check 24 zu stornieren! Auch hier wird man per Computerstimme auf Geduld verwiesen bis die Reiseunterlagen zugesandt werden.
Hiermit fordere ich Sie auf, die Stornokosten von 1.350,00€ auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Bank: xxxxx
IBAN: xxxxx
Ich möchte nochmal auf die vorangehenden E-Mails mit der Begründung der Rückzahlung der Stornokosten hinweisen!
Mit freundlichen Grüßen
Von: xxxxx
Gesendet: Freitag, 4. September 2020 10:08
An: 'CHECK24 Reisen' < reise@check24.de>
Cc: service@aurumtours.de
Betreff: Widerspruch Stornierungsrechnung des Reiseveranstalters für Ihre Side & Alanya-Reise
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich vehement der aufgestellten Rechnung. Wie ich Ihnen schon in den anderen E-Mails mitteilte, ist eine Lösungsfindung mit Ihnen und dem Reiseveranstalter nicht möglich gewesen, da eine telefonische Erreichbarkeit unmöglich ist und auf E-Mails nicht geantwortet wurde.
Ich möchte nochmal an das BGH Urteil erinnern:
Laut § 651h BGB können Urlauber aber grundsätzlich ihre Pauschalreise gebührenfrei kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-volle-erstattung-auch-ohne-reisewarnung.1939.de.html?drn:news_id=1169038
Die Maßgaben, dass in der Türkei bei Einreise ein Corona-Test gemacht werden muss und bei Ausreise ebenfalls mit anschließender 2 wöchiger Quarantäne in der Türkei ist eine zu starke Einschränkung und somit ein außergewöhnlicher Umstand. Zumal auch ein Zwischenstopp in Izmir (Risikogebiet)(beim Hinflug geplant war.
Ich bitte somit um Rückzahlung der gesamten Vorauszahlung von 2.024,00€ an folgendes Konto:
Bank:xxx
IBAN: xxxxxxx
Antwort von AurumTours
04-09-2020 um 15:10
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Erstattung erfolgt innerhalb der gesetzliche vorgeschriebenen Frist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice.
Beste Grüße
Ihr AurumTours Team
Antwort von Rocco
07-09-2020 um 14:48
Welche Erstattung? gesamte Vorrauszahlung?
Antwort von AurumTours
08-09-2020 um 13:55
Hallo *****,
den Betrag Ihres Guthabens finden Sie auf Ihrer Stornierungsbestätigung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservce.
Beste Grüße
Ihr AurumTours Team
Antwort von Rocco
09-09-2020 um 09:50
"Reisewarnungen für das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich und es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus."
https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-volle-erstattung-auch-ohne-reisewarnung.1939.de.html?drn:news_id=1169038
Weiteres müssen wir hier nicht ausführen. Es führt zu nichts.
Antwort von AurumTours
10-09-2020 um 15:35
Hallo *****,
wir verstehen Ihre Verärgerung absolut.
Unser Kundenservice wird sich in Kürze erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beste Grüße
Ihr AurumTours Team
Endgültige Einschätzung von Rocco
10-09-2020 um 15:37
Problem gelöst
10 / 10
KundendienstbewertungJa
Würden Sie es empfehlen?Das Problem wurde behoben und ein freundliches Telefongespräch geführt, welches die Situation klärte.
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