Erstattung der Stornogebühren

  • Beantwortet
  • 04 Dez 2020
  • #158375
  • 428
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Sehr geehrte Damen und Herren

Trotz Reisewarnung wurde unsere Pauschalreise nicht abgesagt. Also mussten wir stornieren und dafür Gebühren bezahlen. Hier sind unsere Rechte laut Verbraucherschutz:

Eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen ist aber unserer Ansicht nach auch ohne eine Reisewarnung möglich, wenn das Auswärtige Amt derzeit von solchen Reisen an das Ziel zumindest abrät oder falls im Zielland ein Einreiseverbot gilt oder falls zwingend eine Quarantäne bei Hin- oder Rückreise vorgesehen ist.

Bei uns wäre zwingend eine Quarantäne nötig gewesen.
Außerdem wäre dieser Pauschalurlaub nur mit vielen Einschränkungen möglich gewesen.
Hiermit fordern wir unsere Stornogebühren mit einer Frist von 14 Tagen zurück.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******, Gerlinde Schwind

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04-12-2020 um 16:53 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an AurumTours weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-12-2020 um 08:21 Uhr


Hallo ******,

in Bezug auf Ihre Anfrage auf Erstattung der Stornierungsgebühren haben wir Ihnen bereits im Oktober eine entsprechende Rückmeldung zukommen lassen. In einer separaten E-Mail haben wir Ihnen weitere Informationen zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. Bitte prüfen Sie daher Ihr E-Mail-Postfach.

Beste Grüße
Ihr AurumTours Team

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