Unser Urlaub ist vom 14.10.-24.10.2020 in Evernseki, Side Crown Palace. Da laut RKI die komplette Türkei als Risikogebiet eingestuft ist, währen wir gezwungen nach Rückreise in Deutschland in Quarantäne zu gehen.
Das heißt drastischer Ausfall von Arbeitsentgelt, da eine 14- tägige Quarantäne im Raum steht. Die vom Arbeitnehmer selbst zu tragen ist.
Dies ist absolut indiskutabel!
Den Urlaub haben wir im Februar gebucht, da war noch keine große Rede von Covid19. Da Sie sich an das RKI orientieren, habe ich das Recht auf kostenlose Stornierung des Urlaubs. Ich hoffe wir können uns auf diesem Weg einigen, ansonsten müssen wir leider rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Da Sie auf telefonische Anfrage bisher nicht reagieren, bitte ich um Rückmeldung innerhalb 7 Tage per Mail.
Antwort von AurumTours
07-09-2020 um 15:56
Hallo *****,
bitte beachten Sie, dass unser Kundenservice eingehende E-Mails aufgrund des hohen Aufkommens streng priorisiert nach Abreisetermin und nicht nach Eingang abarbeitet. Daher kommt es leider aktuell noch immer zu längeren Wartezeiten bei der Beantwortung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unser Kundenservice wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beste Grüße
Ihr AurumTours Team
Antwort von Dagmar
12-09-2020 um 15:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmals vielen Dank für Ihre Antwort. Leider könne wir dies aufgrund einer neuen Situation durch unsere Arbeitergeber, weiterhin nicht akzeptieren. Wir haben nun offizielle Schreiben erhalten, das eine vom Staat auferlegte Quarantäne durch uns selber zu verantworten ist. Dies führt dazu, das wir Gehaltsausfälle (Unbezahlter Urlaub) einkalkulieren müssen. Dieser Umstand wird ausschließlich durch die Reise beigefügt. Zusätzlich habe wir (wie bereits angesprochen) ein Schulpflichtiges Kind mit dabei, welches die Schule durch eine Pflichtquarantäne nicht besuchen kann. Da Sie uns keine direkte Rückreise gewährleisten könne , die ohne Kostenintensive Konsequenzen verläuft, ist für uns der Tatbestand nach §651h BGB gewährleistet. Dieser spricht dem Reisenden eine kostenfreie Stornierung zu, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten. Diese werden aktuell durch Bundesregierung wahrgenommen und mit einer Pflichtquarantäne bewertet.
Daher bitten wir Sie erneut, die Reise kostenfrei zu stornieren. Dies wird ebenfalls unsere letzte Nachricht auf diesem Portal sein, da wir uns sonst rechtlichen Beistand für die Klärung unseres Anliegens zulegen werden. Wir hoffen darauf, dass Sie genauso wie wir keine Unnötigen kosten verursachen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von AurumTours
16-09-2020 um 11:30
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In einer separaten E-Mail haben wir Ihnen weitere Informationen zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. Bitte prüfen Sie daher Ihr E-Mail-Postfach.
Beste Grüße
Ihr AurumTours Team
Endgültige Einschätzung von Dagmar
16-09-2020 um 20:52
Problem nicht gelöst
2 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Zwingen uns in einem Land Urlaub zu machen in dem man Krank werden kann oder sich sogar den Tod holen kann.
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