rücktritt von der pauschalreise nach reisewarnung

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  • 12 Nov 2020
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Sofern das Auswärtige Amt für mein Reiseziel Zypern eine Reisewarnung ausspricht, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, der mich zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, dachte ich bisher.

Ich habe online auf der Website des Reisevermittlers CHECK24 Vergleichsportal Reise GmbH am 06. Oktober 2020 einen Pauschalreisevertrag über Fluge zwischen Berlin BER und Paphos/ Zypern und v.v. sowie eine Hotel Unterbringung auf Zypern vom 21.11.20 bis 19.12.20 abgeschlossen und von der AurumTours GmbH | Trappentreustraße 1-3 | 80339 München Geschäftsführer: Carsten Leininger die Buchungsbestätigung vom 7.10.2020 bekommen.

Neueste Rechtsprechung: Die Entscheidung des AG Köln bestätigt die bisherige Rechtsprechung des AG Frankfurt a.M. vom 11. August 2020 – 32 C 2136/20. Danach ist für den Rücktritt die Prognose des Reisenden zum Zeitpunkt seiner Stornoerklärung maßgeblich, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise schon dann vorliegt, wenn gewisse, nicht fernliegende und von der Hand zu weisende, objektive und nicht nur auf Ängsten des Erklärenden beruhende Umstände für eine Gefährdung sprechen. Diese Kriterien seien auch auf die Pandemie-Situation anzuwenden. Diese Rechtsprechung entspricht den bisherigen Entscheidungen des BGH und der Literatur des Reiserechts (Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. 2019, § 16 Rn. 19).

Durch die Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt(...)

Stand: 30.10.2020, 10:00 Uhr wurde Zypern zum 1. November 2020 zum Risikogebiet.

Durch das Auswärtige Amt wurde am 30.10.2020 eine Reisewarnung für ZYPERN herausgegeben.

Da die Infektionszahlen in Zypern immer noch steigen, ist nicht damit zu rechnen, dass zum Urlaubsbeginn am 21.11.2020 die Reisewarnung aufgehoben wird.

Daneben wurden für den "hotspot" Grossraum Paphos Einschränkungen erlassen

Weitere Einschränkungen sind innerhalb von 48 Stunden geplant, wie die zypriotische Online Zeitung financial mirror heute mitteilt-

Ab 9.11.2020 wurde die Einreise aus Deutschland verschärft und ist nur noch mit negativem corona test möglich.

Muss mein Reiseveranstalter, kostenfrei den Reisevertrag auflösen bzw.
kann ich heute 11.11.2020 schon den Reisevertrag stornieren:

sind das bereits unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB, was die Reise erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt und mich berechtigt, vom Vertrag stornokostenfrei zurückzutreten?

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12-11-2020 um 10:06 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an AurumTours weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-11-2020 um 06:04 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

ich bin zufrieden

16-11-2020 um 11:54 Uhr


Hallo ******,

wir freuen uns, dass wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten. Es ist uns wichtig, unseren Kunden jederzeit weiterzuhelfen, offene Fragen zu klären und Probleme zu lösen.

Wir hoffen, dass Sie uns auch bei Ihren künftigen Reiseplanungen Ihr Vertrauen schenken und freuen uns, Sie bald wieder als Gäste begrüßen zu dürfen.

Viele Grüße

Ihr AurumTours Team

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