Stornierung bzw. Umbuchung unserer Türkeireise

  • Beantwortet
  • 22 Okt 2020
  • #135734
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Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit hatten wir Sie bereits mit Schreiben vom 06.09.2020 darüber informiert, dass wir aufgrund der derzeitigen Pandemie und der rasanten Entwicklung die gebuchte Reise nicht antreten werden. Gleichzeitig baten wir um eine Kulanzregelung bzw. kostenfreie Stornierung bzw. Umbuchung in das Jahr 2021. Dieser Bitte haben Sie nicht entsprochen und darauf verwiesen, dass die Reise ohne Beeinträchtigungen durchführbar wäre.

Auf unsere weiteren Anfragen haben Sie nicht reagiert bzw. ignoriert. Telefonisch waren Sie grundsätzlich nicht erreichbar. Nunmehr haben Sie uns eine Stornorechnung übermittelt und fordern noch einen Betrag in Höhe von € 250,34.

Dieser Vorgehensweise widersprechen wir hiermit ausdrücklich und sind nicht bereit, diesen Betrag zu zahlen.

Als wir Anfang 2020 den Türkeiurlaub gebucht haben, war von einer Pandemie und dieser extremen Lage nichts bekannt. Derzeit rät die Bundesregierung von allen touristischen Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, in die Türkei ab. Die gesamte Türkei ist aufgrund der explodierenden Neuinfektionen ein Risikogebiet, da man nicht sicherstellen kann, wie die Einwohner im eigenen Land reisen und wo sie sich aufhalten. Unser Urlaub sollte der Erholung dienen, die Leistungen des Reisevertrages sind auch nicht in vollem Umfang zu genießen.

Weiterhin weist die Bundesregierung darauf hin, dass, soweit für Reisende und Pendler zum Reisezeitpunkt „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“ oder „höhere Gewalt“ vorliegen, also Umstände, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren, wie die Corona Pandemie, die Reise kostenlos stornierbar sein sollte.


Auch in dem verbraucherfreundlichen Urteil des AG Frankfurt ((Az.: 32 C 2136/20) wird darauf hingewiesen, dass es kein zwingendes Erfordernis ist, dass bereits eine Reisewarnung für das Zielgebiet ausgesprochen wurde. Es genügt, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass eine Gesundheitsgefährdung gegeben ist. Diese Situation war für uns nicht vorhersehbar

Wegen der Quarantäneregelung sollten besonders Familien mit schulpflichtigen Kindern darauf achten, dass sie mindestens zwei Wochen vor Schulbeginn zurück sind. Sollte eines unserer Kinder jedoch positiv getestet werden, müsste es ohne Elternteil in Quarantäne.

Hinzu kommt, dass die Regelung in Deutschland eine 5-tägige Quarantäne vorsieht. Sollte diese auf 14 Tage verlängert werden, können unsere Kinder nicht rechtzeitig zum Schulbeginn am Unterricht teilnehmen. Da wir die Kinder wissentlich in ein gefährdetes Gebiet verbracht haben, sieht das Kultusministerium hier ein Verschulden der Eltern und ahndet dies mit einem Ordnungsgeld bis zu 2.500,00 €.

Hinzu kommt, dass unsere Arbeitgeber hiermit nicht einverstanden sind und auch der hierfür notwendige Urlaub nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Krankschreibung steht uns hier, aufgrund des Eigenverschuldens, nicht zu.

Nachdem wir am Freitag, den 16.10.2020, zum Risikogebiet („Hot-Spot“) erklärt wurden, sind auch wir für andere Menschen zum Risiko geworden. Auch hierauf hatten wir Sie mit unserer E-Mail vom 16.10.2020 nochmals eindringlich hingewiesen. Hätte dies eine Quarantäne in der Türkei bedeutet. Eine Frage, die unbeantwortet blieb.

Wir bitten daher, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und uns entweder die Reisekosten zu erstatten bzw. eine Umbuchung in das Jahr 2021 zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea und ******

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22-10-2020 um 15:36 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an AurumTours weitergeleitet. Mehr erfahren.

22-10-2020 um 15:36 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an AurumTours weitergeleitet. Mehr erfahren.

23-10-2020 um 12:27 Uhr


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