Verkehrsordnungswidrigkeit/Verkehrsstrafe

  • Ungelöst
  • 11 Feb 2022
  • #348913
  • 190
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Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich von Ihnen ein Schreiben (siehe PDF-Anhang), in dem Sie mich bezichtigen, am 03.09.2021 - also vor über 5 Monaten! - in Acquedolci eine Verkehrsstraftat begangen zu haben. Von unserewm Konto wollen Sie nun eine Bearbeitungsgebühr von €48,80 einziehen.
Zum einen habe ich bis heute von der von Ihnen benannten POLIZIA MUNICIPALE keinerlei Informationen zu der angeblich begangenen Staftat erhalten, noch geht aus Ihrem Schreiben hervor, wessen ich bezichtigt werde.
In Rücksprache mit meiner Frau, die bei allen Fahrten dabeigewesen ist, kann ich daher nur davon ausgehen, dass es sich um einen Fehler handelt. Aus diesem Grund untersage ich Ihnen bis zur Klärung des Sachverhalts die Abbuchung des oben genannten Betrags. Sollten Sie die Abbuchung bereits veranlasst haben, fordere ich Sie auf, das Geld bis zur Klärung auf unser Konto zurückzuüberweisen. Ich erwarte die Rückzahlung bis spätestens 18. Februar 2022.

Im Übrigen:
Ihr Brief ist vom 28.01.2022, hat bis gestern also insgesamt 12 Tage gebraucht, bis er bei mir eingetroffen ist. Die Abbuchungsfrist beträgt jedoch gemäß Ihres Schreibens lediglich 10 Tage. Ich empfinde es als einen äußerst unerfreulichen Akt, wenn Sie Geld abbuchen, ehe man Ihren Brief erhält. Hier sollten Sie unbedingt nachbessern, da man sonst das Gefühl bekommen könnte, dass Ihr Vorgehen, sehr milde ausgedrückt, nicht wirklich kundenfreundlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

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11-02-2022 um 13:40 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Avis weitergeleitet. Mehr erfahren.

11-02-2022 um 13:40 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Avis weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-03-2022 um 21:38 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Es ist sehr schade, dass AVIS meine Reklamation komplett ignoriert hat. Die Firma hat nicht einmal den Eingang meiner Mail bestätigt.
Ich werde daher auch weiterhin alle Personen in meinem Umfeld - auch auf der Arbeit - über den extrem unfreundlichen Umgang der Fa. AVIS mit ihren Kunden aufklären. Bereits jetzt haben mir etliche Personen bestätigt, zukünftig nicht mehr den Mietwagenservice von AVIS nutzen zu wollen. Da es sich hierbei meist um Vertragsdauern von 2-4 Wochen handelt, sind die Umsatzverluste bei AVIS bereits in diesem Jahr mit einem mittleren 5-stelligen Betrag anzusetzen.
Es scheint AVIS jedenfalls so gut zu gehen, dass eine einfache Rückantwort nicht einmal geboten erscheint. Der gesamte Vorgang kann daher von mir nur noch als eindeutig betrügerisch angesehen werden und ich werde mich dementsprechend mit Warnungen vor AVIS auf keinen Fall zurückhalten. Vermutlich geht AVIS davon aus, dass bei diesem Betrag kaum jemand einen Rechtsstreit in Kauf nimmt. Ich bin mir noch nicht endgültig im Klaren, ob es nicht trotzdem geraten erscheint, entsprechende Rechsmittel einzulegen.
Allerdings bestätigt sich wieder: Günstig ist nicht alles. Zuverlässigkeit ist viel höher anzusiedeln.
Hätte es sich um eine legale Handlung seitens AVIS gehandelt, hätten sie mit einer kurzen Information ihr mir unerklärliches Verhalten darstellen können.
Es ist in meinen Augen sehr erfreulich, dass Fa. AVIS nun allein in diesem Jahr Umsatzeinbußen von mehr als €10.000,-- hinnehmen muß, weil sie zu faul gewesen ist, meine Mail (Steitwert < €50.--) zu beantworten.
Für den geplanten Urlaub von 6 Wochen in diesem Jahr (ca. €3000.-- für Mietwagen) werde auch ich den Umsatz auf jeden Fall einer anderen Firma zukommen lassen.
Mit extrem enttäuschten Grüßen
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3
Avis
Zufriedenheitsindex: 25.2/100

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