Belieferung mit Erdgas

  • 01 Aug 2022
  • #403473
  • 149
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.07.2022 habe ich über ihr Kundenportal ein Telefongespräch geführt und mich über die aktuellen Konditionen für die Versorgung meines Wohnhauses im Birkenweg 13, 78576 Emmingen-Liptingen erkundigt. Der unten namentlich genannte Herr N. hat mir darauf einen online Vertrag angeboten. Das Gespräch ist von Ihnen aufgezeichnet worden. Am 25.07.2022 habe ich mich bei ihrer unten namentlich genannten Frau K. über den Stand des onlineLiefervertrags, den ich bis dato nicht erhalten hatte erkundigt. Dabei sagte mir Frau K. nebenbei, dass der Vertrag eine Laufzeit von 2 Jahren hätte. Dem habe ich unmißverständlich widersprochen und Frau K. gebeten mir unverzüglich die Tonbandaufnahme über den strittigen online-Vertragsabschluss mit Herrn N. zuzusenden, was diese innerhalb der nächsten 2-3 Tage versprochen hat. Von Frau K. ist mir dann am 25.07.2022  nur der onlinevertrag nicht aber die Tonbandaufnahme per mail gesandt worden.  

Unmittelbar hierauf habe ich per e-mail vom 25.07.2022 (14:47h) ihrer Auffassung, dass Sie mit mir einen Liefervertrag auf zwei Jahre abgeschlossen haben widersprochen und gleichzeitig von meinem vertraglichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, da mir der schriftliche onlineVertrag erstmals am 25.07.2022 von Ihnen eröffnet worden ist. Eine Antwort auf diese mail habe ich von Ihnen bis heute nicht erhalten. Vielmehr wurde mir mit Schreiben der Badenova vom 22.07.2022 eine Kündigungsbestätigung auf den 01.07.2024 übersandt, was ich natürlich nicht akzeptieren werde.

Am 29.07.2022 habe ich ein Telefonat mit ihrem Herrn M. geführt und erneut um die Übersendung der Bandaufnahme gebeten. Dabei hat mir Herr M. mitgeteilt, dass der onlinevertrag von mir ja durch meine email vom 25.07.2022 wirksam widerrufen worden sei und sich die Übersendung der Tonbandaufnahme damit erübrige. Er werde innerhalb einer Stunde mir eine Widerrufsbestätigung durch die badenova per mail übersenden. Leider habe ich diese bis dato nicht erhalten. Es ist folgendes festzustellen:

Der onlineVertrag vom 04.07.2022 ist u.a. wegen fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen nicht wirksam zustande gekommen. 
Der strittige onlineVertrag ist mir erst am 25.07.2022 von Ihrer Frau K. übersandt worden was zur Folge hat, dass der Vertragswiderruf vom 25.07.2022 fristgerecht erfolgt ist.
Der strittige onlineVertrag ist gegenstandlos. Die Liegenschaft kann ab 01.07. 2022 von der Fa. Maingau Energie, 63179 Obertshausen mit Gas versorgt werden. 
Die Tonbandaufnahme vom 04.07.2022 wird das unter Nr. 1 Gesagte beweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben bis spätestens Dienstag 02.08.2022 die Tonbandaufnahme zu übersenden und dadurch möglichen Gegenbeweis durch Sie anzutreten. 
Gleiches Schreiben erhalten Sie in den nächsten Tagen über Reklamation24

Mit freundlichen Grüßen
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01-08-2022 um 10:44 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an badenova weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-08-2022 um 10:44 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an badenova weitergeleitet. Mehr erfahren.

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badenova
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