Am 19.06.2018 erhielt ich meine Endabrechnung für meinen zum 19.01.2018 ausgelaufenen Vertrag (5 Monate später). In der Endabrechnung wurden die Vorauszahlungen falsch berechnet. Daraufhin habe ich beim Kundenservice angerufen. Die von mir geleisteten Zahlungen haben wir telefonisch verglichen. Die von mir geleisteten Zahlungen wurden auch telefonsch bestätigt. Ich sollte daraufhin eine Mail an den Kundenservice schreiben und eine neue Endabrechnung anfordern bzw. die Prüfung meiner Angaben nochmals vornehmen lassen. Auf diese Mail habe ich trotz Erinnerung keine Antwort erhalten. Heute habe ich nochmals beim Kundenservice angerufen. Angeblich ist mein Fall seit dem 30.08. in der Prüfung und ich würde dann eine Antwort bekommen. Da meine E-Mail bereits seit 2 Monaten bei der BEV vorliegt, und ich bisher noch nicht einmal eine Zwischeninfo bekommen habe, glaube ich diese Aussage nicht. Trotz einer sich ergebenden Nachzahlung für mich, würde nach Abzug des Neukundenbonus ein Guthaben zu meinen Gunsten verbleiben. Wie ich aus den hier bereits aufgeführten Reklamationen ersehen kann, werde ich zwar die Nachzahlung leisten müssen (wenn denn die korrigierte Endabrechnung vorliegt), den Neukundenbonus kann ich mir aber dann wahrscheinlich abschminken. Eine Verrechnung der Nachzahlung mit dem Neukundenbonus sollte möglich sein. Das Restguthaben vom Neukundenbonus könnte ja dann noch an mich überwiesen werden.
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