Wir haben eine Mitarbeiterin die einen Wegeunfall hatte und seither auf Häusliche Krankenpflege angewiesen ist. Die Genehmigung dafür ist uns bereits zugegangen. Jetzt haben wir bei der Krankenkasse ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt, weil die geschädigte den Haushalt nicht bewältigen kann und auch nicht einkaufen gehen kann. Diese Verordnung wurde auch an die BGW geschickt aber wir haben dafür noch keine Genehmigung erhalten.
Ich versuche seit geraumer Zeit die Sachbearbeiterin zu erreichen unter ihrer Durchwahl und ich versuche es auch bei der allgemeinen Telefonnummer *****/8080 und jedesmal werde ich durch das Menü geführt in die Warteschleife gestellt und dann wird das Gespräch beendet.
Die BGW bekommt von uns Arbeitgebern Ihr Geld und dann sollte auch jemand erreichbar sein.
Mit besten Grüßen
***** Farntz
Antwort von BGW - Berufsgenossenschaft
11-03-2025 um 12:02
Guten Tag Herr Farntz,
zunächst wünschen wir Ihrer Mitarbeiterin alles Gute und Gesundheit.
Wir bedauern die schwierige Erreichbarkeit, die Sie schildern – das ist nicht unser Anspruch. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind stets bemüht, die Fälle lösungsorientiert sowie effizient zu bearbeiten und unsere Versicherten bestmöglich zu unterstützen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir öffentlich keine Fälle kommentieren, bestätigen, dementieren oder Infos dazu hier annehmen, da es sich um Sozialdaten handelt, die es zu schützen gilt. Das heißt, dass wie hier niemals auf konkrete Sachverhalte eingehen.
Schreiben Sie oder Ihre Mitarbeiterin uns gerne an die Adresse der Online-Redaktion (online-redaktion@bgw-online.de), mit dem Betreff „Reklamation24“ und wir kümmern uns um Ihr Anliegen, sollte dies noch nicht erledigt sein.
Mit freundlichen Grüßen
die BGW Online-Redaktion
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