Die BGW stuft eine "Putzfrau " die bei privat Kunden die Wohnung säubert und nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun hat,als mobiler sozialer Dienst ein . Noch dazu werden rückwirkend von 2019 bis 2024 Beiträge erhoben i.H. von 900 Euro obwohl sie bis 2022 bei einer anderen BG war.
Sämtliche Widersprüche werden ignoriert. Hier wird nichts überprüft aber weiter Verlanlagungen für das Jahr 2025 geschickt. Willkür?
Antwort von BGW - Berufsgenossenschaft
26-02-2025 um 13:23
Guten Tag Frau *****,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Wir können Ihnen versichern, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der BGW größte Mühe geben, Anliegen lösungsorientiert sowie sorgfältig zu bearbeiten. Willkür herrscht bei uns nicht, dem müssen wir vehement widersprechen.
Sollte sich Ihr Fall noch nicht erledigt haben, schreibe Sie uns gerne an online-redaktion@bgw-online.de mit dem Betreff "Rezension Reklamation24". Wir werden uns dem gerne annehmen.
Freundliche Grüße
BGW Online-Redaktion
Endgültige Einschätzung von Marion
10-03-2025 um 15:05
Problem gelöst
10 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Die Antwort hat gedauert aber dann ging es recht zügig,zumal schon mein Anwalt mit der Sache vertraut war.
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