Ausbleibende Bestätigungen für den Notar und den Bauträger mit erheblichen Folgen für den Kunden

  • 28 Jun 2021
  • #256704
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Seit Mitte April 2021 (zwei Monate) versuche ich für den Notar eine Wohnzweckbestätigung sowie für den Bauträger eine Finanzierungsbestätigung von der BHW zu bekommen. Sämtliche Maßnahmen wie Emails, Telefonate und Schriftverkehr über den Berater und der Hotline waren erfolglos. Der Notar schrieb bereits zweimal die BHW ******, um die Bestätigung zu bekommen. Auf meine telefonische Anfragen wegen der Finanzierungsbestätigung für den Bauträger, da dieser sonst nicht mit mir in die Planung geht, erhielt ich bis heute auch keine Bestätigung, obwohl mir der Mitarbeiter dies am Telefon mitteilte mir für den Bauträger ein Schreiben zukommen zu lassen.

Nun kommen Versäumniszuschläge für Fälligkeitszahlungen auf mich zu (Notar, Grundstücksverkäufer, Finanzamt), da Fristen bereits abgelaufen sind bzw. binnen der nächsten zwei Wochen ablaufen. Ebenso droht mir nun von Verkäuferseiten auch eine Vollstreckung gegen mich mit meinem Privatvermögen (wegen abgelaufener Zahlungsfrist). Die Bauplanung ist seitens des Bauträgers ebenfalls eingestellt, weil auch hier wichtige Bestätigungen von der BHW (Finanzierungsbestätigung und Bürgschaft der letzten Rate) fehlen. Die vertraglich vereinbarte Festpreisgarantie kann nicht mehr garantiert werden. Hier kommen auch Mehrkosten auf mich zu.

Die ganze Zeit schreibt man mir, dass der Grundschulbrief und die Grundschuldbestellungsurkunde fehlt. Aber es steht klar in den Notarverträgen drin, dass erst bei Kaufpreiszahlung des Grundstücks, der Grunderwerbssteuer und des Notars ein Grundbucheintrag für die BHW erfolgt.
Die von der BHW geforderte Endplanung vom Bauträger kann ich auch nicht vorweisen, da im Vertrag des Bauträgers erst mit der Finanzierungsbestätigung und der Bürgschaft der letzten Rate eine Endplanung gemacht wird. Auch dies teilte ich der BHW mit.

Bisher blieb alles erfolglos. Sollte die BHW nun nicht die geforderten Unterlagen ****** den Notar und den Bauträger aushändigen, muss ich wohl - noch bevor es überhaupt zu einem Grundstückkauf und Bauplanung gekommen ist - diese anwaltlich einfordern und die daraus resultierenden Mehrkosten einklagen.

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28-06-2021 um 17:44 Uhr

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