Reise nach Dubai vom 22.04.-05.05.2020

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  • 05 Mai 2020
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Hier Buchungsnummer 4136755
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der oben genannten Buchungsnummer habe ich bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Sie haben mir nunmehr mitgeteilt, dass diese Reise wegen der aktuellen Lage bezüglich des Corona-Virus nicht angetreten werden kann. Damit haben Sie unser Vetragsverhältnis aufgelöst.
Ich bin nicht bereit einen Gutschein in Höhe der gezahlten Beträge von 676,00€ zu akzeptieren und beziehe mich hierbei auf die aktuelle Gesetzeslage. Diese besagt gemäß §651h Abs. 4, 5 BGB, dass in Fällen in denen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (aktuell der Corona-Virus) die Durchführung der Reise gehindert ist, nicht nur der Rücktritt vom Vertrag zu erklären sei. In §651h Abs. 5 BGB heißt es eindeutig:
„Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.“
Diese gesetzliche Reglung ist zwingend und lässt Alternativen der Rückerstattung des Reisepreises nicht zu. Eine Entscheidung auf europäischer Ebene liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Auch wenn ich volles Verständnis für diese schwierige Situation habe, müssen Sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Ich bitte Sie daher darum die bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von 676,00€ umgehend auf meine folgende Bankverbindung zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
******, K.D.

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05-05-2020 um 14:03 Uhr

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-05-2020 um 10:15 Uhr


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