Trotz Attest Rauswurf unter Androhung Polizei

  • 16 Jan 2021
  • #178155
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> Am 15.01.20 um 12:09 betrat ich ohne Maske den benannten Biomarkt in Wiesloch, kaum drin, wurde ich von einem Security Mitarbeitern angegangen, ich solle Maske tragen, ich erwiderte, ich brauche das nicht, worauf kam , ich solle umgehend den Laden verlassen oder man sähe sich gezwungen, die Polizei zu holen. Ich entgegen sprach auf Paragraph 240 an, der Versuch der Nötigung ist strafbar, immer noch drohte man mir nun die Polizei zu verständigen, wenn ich nicht den Laden verliesse , ich blieb standhaft und sagte , das Hausrecht sei verwirkt. Paragraph 242 BGB
> Die folgenden Infos habe ich denen nicht Inform gebracht , da der Druck seitens ihrer MAs erhöht wurde, und ich dann den Zettel mit Attest kurz aus meinem Rucksack hervorholte, um denen das Wort Attest zu zeigen, worauf ich dann sagte, ich müsste nunmehr nicht meine Krankengeschichte offe legen. Ich möchte sie doch bitten, diese MAs zu mahnen und zu informieren.
> Sowie Urteile die Nachweisen das es Willkür darstellt, siehe BGH NJW 1994, 188 "Denn die Information auf der im Eingangsbereich aufgestellten Hinweistafel ist weder eine verbindliche Hausordnung noch eine Geschäftsbedingung. Eine Anordnung, mit der der Zutritt,zu den dem allgemeine n Publikumsverkehr eröffneten Geschäftsräumen nur unter bestimmten Bedingungen gestattet werden soll, muss hinreichend deutlich erkennen lassen,unter welchen Voraussetzungen der Inhaber des Hausrechts mit dem Betreten der Geschäftsräume nicht einverstanden ist.
> 1. Ein Geschäft, ohne Deklaration einer Maskenpflicht in den. AGBs und welche vor Eintritt signiert werden müssten,darf im Geschäft im Nachgang keine Maskenpflicht auferlegen,da es dann Vertragswidrig und strafrechtlich nötigend handelt.
> Ich erwarte und fordere ein 50€ Einkaufsgutschein.
>
> Gruss
> ******

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16-01-2021 um 12:00 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Biomarkt Wiesloch weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-02-2021 um 07:11 Uhr


Es ist eine Schande, dass man in eine Zweiklassen Gesellschaft geteilt wird.
Und doch das Universum verzeiht nichts, jeder wird der gerechten Strafe zugeführt.
Sie sitzen jetzt schon auf der schwarzen Liste. Ich werde dies noch an eine andere höhere Stelle adressieren. Sie werden noch von mir hören. Anstatt dass eine Entschuldigung kommt, kommt nur Schweigen. Frechheit

11-02-2021 um 16:26 Uhr


Ich erwarte eine Stellungnahme, Sie können keinem Kunden die Maske aufzwingen!
Sie müssen in ihren AGB diesen Maulkorb Scheiss einarbeiten, ich erwarte ein Rückmeldung und wenn Sie nicht antworten, werde ich andere Maßnahmen ergreifen!

07-03-2021 um 23:10 Uhr


Sehr unschön, dass man nicht in der Lage ist, seiner Kundschaft zu antworten!
Scheint dann nicht BIO zu sein!
Damit wird die Zweiklassengesellschaft gefördert , die Geschichte scheint sich zu wiederholen und der BIO Laden trägt dazu bei! Kommen Sie ins Handeln

12-04-2021 um 08:21 Uhr


Unglaublich, dass Einschreiben im nichts verschwinden und keine Antwort zurück kommt!
Solch einen Laden sollte man meiden und mobil machen, dass andere ihren Laden auch nicht mehr betreten, der mit einem Security ausgestattet ist! Wahrscheinlich darf man nur noch mit Impfpass rein!
Bio nicht wirklich BIO

07-05-2021 um 08:44 Uhr


Wie oft soll ich ihnen das nun noch vermitteln? Das Hausrecht hat verwirkt und wenn Sie wollen, dass Sie mehr Umsatz haben, würde ich meinem Netzwerk ihren Markt weiterempfehlen, aber eben ohne Maulkorb! Es ist ein weltweiter Intelligenztest!
Für Ihre Rauswurf Aktion erwarte ich eine Entschuldigung plus einen Einkaufsgutschein, ich werde es an meinen Anwalt weiterleiten!

10-06-2021 um 21:58 Uhr


Wenn Sie nicht endlich ins Handeln kommen, werden auch Sie zur Rechenschaft gezogen!
Das Böse wird bestraft und das Gute gewinnt, die Wahrheit wird Siegen

17-06-2021 um 22:58 Uhr


Ich gebe nicht auf und kämpfe bis ich gewinne und ich werde gewinnen und Sie werden zur Rechenschaft gezogen , wenn Sie ihrer Kundschaft den Maulkorb auferlegen und sie noch nötigen!

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Biomarkt Wiesloch
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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