Sehr geehrte Damen und Herren,
erneute Kündigung Reklamation des Kündigung protzest
Bitte berücksichtigen sie wie in der Kündigung aufgeführt das neue Telekommunikationsgesetz (§ 56 Absatz 3 TKG) vom 1.Dezember.
In zwischen habe ich rausgefunden, wer diese Verlängerung gemacht hat und von mir nicht erwünscht war.
Sollten sie dies erneut verweigern wie in ihrer Kündigungsbestätigung mitgeteilt und als Kündigungsfrist die vom vor dem 1. Dezember 2021 geltenden Regelungen nehmen werden wir ich diese da können sie sich sicher sein diese nicht mit dem aktuellen Telekommunikationsgesetzt konformen Auslegung von ihrer Seite über die Plattformen
von der Bundesnetzagentur, Reklamieren24, Verbraucherzentrale, Bild hilft, Markt im dritten etc. teilen !
Ein Anwalt für Verbraucherschutz und Telekommunikation wird sich sehr freuen darüber zuhören. Wie mit meinen Verträgen in Ihrem Hause umgegangen wird, von Ihren Mitarbeiter.
Mfg
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05-01-2022 um 21:33 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Blau weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
31-01-2022 um 07:43 Uhr
Ich habe eine Beschwerde an Sie geschrieben und erwarte immer noch auf eine Antwort.
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