Verweigert sich § 56 Absatz 3 TKG vom 1.Dezember 2021 !

  • 10 Dez 2021
  • #325173
  • 222
Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine erneute Kündigung der oben genannten Verträge zum nächtsmögliuchen Termin !
Bitte berücksichtigen sie wie in der Kündigung aufgeführt das neue Telekommunikationsgesetz (§ 56 Absatz 3 TKG) vom 1.Dezember.
Sollten sie dies erneut verweigern wie in ihrer Kündigungsbestätigung mitgeteilt und als Kündigungsfrist die vom vor dem 1. Dezember 2021 geltenden Regelungen nehmen werden wir ich diese da können sie sich sicher sein diese nicht mit dem aktuellen Telekommunikationsgesetzt konformen auslegung von ihrer Seite über die Plattformen
von der Bundesnetzagentur, Reklamieren24, Verbraucherzentrale, Bild hilft, Markt im dritten etc. teilen !

Mfg

Teilen

10-12-2021 um 12:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Blau weitergeleitet. Mehr erfahren.

1
Blau
Zufriedenheitsindex: 9.5/100

Problem mit Blau?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.