Richtig reklamieren: Welche Rechte hast du?

Reklamationen kommen immer mal wieder vor. Sei es beim reklamieren eines defekten Handys nach der ersten Aufladung oder bei einer neuen Winterjacke, bei der gleich zu Beginn der Reißverschluss den Geist aufgibt. Aber welche Rechte hast du?

Im Normalfall sind es alles keine großen Probleme. Nach dem Gang zum Geschäft sollte der Verkäufer sofort die Gewährleistung übernehmen. In der Praxis kommt es aber immer wieder zu Problemen.

Wir wollen dir ein bisschen Klarheit verschaffen, mit folgendent Tipps:

Der Händler muss zwei Jahre lang die Gewährleistung übernehmen

So besagt es das Gewährleistungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen ist. Natürlich muss es sich um ein Problem handeln, das das Produkt bereits bei der Übergabe hatte.

Interessant ist jedoch eine Sonderregelung: 

Tritt bei einem Produkt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf ein Fehler auf, dann wird automatisch davon ausgegangen, dass es diesen Defekt schon seit Anfang an besaß. 

Ist diese Frist verstrichen, musst du als reklamierende Person beweisen, dass der Fehler schon immer bestand.

Das gilt auch im Falle von Reparaturen. Hier ist der Verkäufer und nicht wie vorhin erwähnt der Hersteller zuständig. Um für beide Seiten Klarheit zu schaffen, sollte eine Frist festgelegt werden, bis wann das Produkt repariert bzw. ersetzt wird.

Selbst wenn ein Gegenstand nicht umgetauscht werden kann – zum Beispiel da es sich um einen Sonderabverkauf handelte – bist du dazu berechtigt ein kaputtes Produkt zu reklamieren. Beim Umtauschrecht handelt es sich im Unterschied zum Mängelrecht nämlich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Welche Rolle hat dann der Hersteller im Falle einer Reklamation?

Der Hersteller kann freiwillig eine Garantie anbieten. Welche Schadensfälle hier genau abgedeckt sind, muss bei jedem Produkt in den Garantiebedienungen nachgelesen werden. Hier kommt es eben auf die Kulanz des Herstellers an.

In manchen Fällen und vor allem wenn die Reklamation in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf passiert, kann ein Kunde unter Umständen zwischen beiden Leistungen wählen: die Gewährleistung vom Verkäufer und die Garantie vom Hersteller.

Wie sollte ein Produkt/Dienstleistung am besten reklamiert werden?

Das Portal Reklamation24 hilft dem Verbraucher seine Rechte durchzusetzen. Dazu muss nur eine möglichst ausführliche schriftliche Reklamation online eingereicht werden. Alle anderen Schritte übernimmt Reklamation24 für einen. Die Unternehmen werden über die Reklamation informiert und reagieren in den meisten Fällen von selbst auf den Schadensfall.

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