Umtausch, Reklamation und Widerruf – Wenn die Weihnachstgeschenke nicht gefallen!

Direkt nach der Bescherung beginnt die Frage, ob bei Nicht-Gefallen ein Umtausch, eine Reklamation oder ein Widerruf möglich sind. Kundenfreundlich wären entsprechende Regularien auf jeden Fall, aber wie sieht die aktuelle Lage aus? Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Zunächst gilt es, rund um den Einkauf der Weihnachtsgeschenke eine wichtige Frage zu klären: Erfolgte dieser vor Ort im Fachhandel oder online in einem der zahlreichen Online Shops? Je nach gewählter Variante ergeben sich für dich deutliche Unterschiede in Bezug auf die Rechte und Pflichten.

Umtausch & Wiederruf in Online-Shops

Relativ einfach gestaltet sich in der Regel der Umtausch der Geschenke bei einer Online Bestellung. Das sogenannte Fernabsatzgesetz räumt dir als Kunden ein Widerrufsrecht mit einer Laufzeit von 14 Tagen ein. Innerhalb dieser Zeit kannst du deinen Einkauf widerrufen, das Geschenk zurücksenden und der Online Shop erstattet dir den Kaufpreis.

Achte lediglich auf die Laufzeit der Widerrufsfrist. Sind die Geschenke sehr frühzeitig eingekauft werden, kann die Frist bereits abgelaufen sein. Und gerade rund um Weihnachten verlängern viele große Shops die Rückgabefrist. Das genaue Wissen rund um die Bedingungen kann also bereits im Vorfeld der Bescherung ein klarer Vorteil sein.

Umtausch & Wiederruf in Ladengeschäfte

Vor Ort ist die Rechtslage schwieriger. Auch wenn sich die meisten Unternehmen sehr kulant zeigen, besteht ein generelles Widerrufsrecht nicht. Wenn das Geschenk also einfach nicht gefällt, kann der Umtausch schwierig werden.

Besonders wichtig: Bewahre nach dem Einkauf den Kassenbon auf. Im optimalen Fall fertigst du eine Kopie an, um auch das Ausbleichen des speziellen Thermopapiers zu verhindern. Ohne Kassenbon weigern sich viele Geschäfte, das Produkt umzutauschen oder zurückzunehmen.

Ebenfalls wichtig: Je nach Geschäft ist ein einfacher Umtausch zwar möglich, beispielsweise gegen eine andere Größe der Schuhe, ein Zurückgeben gegen Erstatten des Kaufpreises funktioniert häufig nicht.

Im Rahmen der Kulanz erstatten dir viele Händler den Kaufpreis in Form eines Warengutscheins. Diesen kannst du bei deinem nächsten Einkauf verwenden.

Und auch hierbei gilt: Du solltest bereits im Vorfeld die Rückgabe- und Umtauschbedingungen des Händlers vor Ort kennen. Zudem gibt es Artikel, die generell vom Umtausch ausgeschlossen sind. Dies gilt beispielsweise für Datenträger, für reduzierte Produkte oder für Hygiene-Artikel.

Reklamation & Beschwerde

Bei einer Reklamation sieht die Lage allerdings aus. Reklamieren solltest du einen Artikel immer dann, wenn diese einen Mangel aufweisen. Ist am neuen Kleid eine Naht gerissen, funktioniert der Drucker nicht richtig oder trotzt das Geschirr trotz entsprechender Angabe nicht der Reinigung in der Spülmaschine, muss der Händler nachbessern.

Zudem ist dieser dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hast du allerdings auch bei einem Mangel nicht automatisch.

Dieser Anspruch tritt erst ein, wenn eine Nachbesserung nicht erbracht werden kann. Im Übrigen muss die Reklamation nicht direkt am ersten Werktag nach Weihnachten erfolgen. Die Frist liegt generell bei zwei Jahren, solange gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Achtung: Viele Händler versuchen auch rund um die Weihnachtszeit, die Pflicht der Gewährleistung auszuschließen.

Generell ist dies allerdings nicht möglich, sodass du dich von entsprechenden Hinweisen nicht abweisen lassen solltest.

Sollte sich der Händler weigern, den Gewährleistungsansprüchen zu folgen, dich an den Hersteller verweisen oder aus anderen Gründen alles andere als kundenfreundlich agieren, hilft dir Reklamation24.

Hier kannst du nicht nur deinem Ärger Luft machen, sondern mit einer direkten Kommunikation auf eine effiziente Lösung drängen.

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