Bisher haben Sie meine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Die Kündigung erfolgte wegen der enormen Anpassung der Abschlagszahlung. Als Grund für die Erhöhung der Abschlagszahlung nannten Sie einen Rechenfehler. Wie sich die alten Abschlagszahlungen und die neue Abschlagszahlung errechnete teilten Sie mir bis heute nicht mit. Jetzt soll die alte mit Rechenfehler behaftete Abschlagszahlung wieder aufleben.
Entweder war die alte Abschlagszahlung nicht korrekt (nach Ihrer Wortwahl mit Rechenfehler behaftet) oder es war die erhöhte Abschlagszahlung nicht in Ordnung. Ich kann beide Abschlagszahlungen nicht nachvollziehen. Durch die Gaspreisbremse sollten sich die Gaszahlungen vermindern und nicht erhöhen. M. E. war meine Kündigung gerechtfertigt und gesetzlich zulässig. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und beendet das bisherige Vertragsverhältnis.
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