Ihre Mahnung am 22.08.22 an mich, am 24.08.erhielt ich von ihnen eine Mahnung, welche ich als unverschämt zurückweisen muß. Eine Zahlungserinnerung ist bis jetzt nicht eingegangen.
1. beim Kauf der Brille teilte der Verkäufer uns mit wir sollten mit der Bezahlung warten bis er uns benachrichtigt
2. eine Benachrichtigung ist seitens der Filiale bis heute nicht bei uns eigegangen
3. wir sind aus eigenem Antrieb am 22.08. in die Filiale gegangen, da sie telefonisch nicht erreichbar sind
4. Brille lag zur Abholung ohne Benachrichtigung bereit
5. uns wurde vom Verkäufer eine Verlängerung des Zahlungszieles bis 06.09. eingeräumt
6. Mahngebühren werden somit nicht anerkannt
7. da dies nicht die erste Unstimmigkeit mit ihrer Buchhaltung ist, werde ich von weiteren Einkäufen in ihrem Geschäft absehen.
Hochachtungsvoll *****
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