Unzumutbares Verhalten ein Busfahreres der Linie 170

  • Ungelöst
  • 16 Mai 2022
  • #379950
  • 164
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Herr ****** ******
Britzer Damm 43A
12347 Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

was heute zwischen mir und einem Ihrer Mitarbeiter und vorgefallen ist, ist kaum noch in Worte zu fassen. Durch die arbeitsbedingte Zuteilung in einer unserer Filialen in Steglitz ging ich heute morgen zur Bushaltestelle des 170ers. Um 9:05 Uhr dort angekommen wollte ich zehn Minuten auf die planmäßige Abfahrt des 170ers um 9:15 Uhr Richtung Steglitz warten. Der Bus kam allerdings erst 9:20 Uhr und so stand schon fest, dass ich meine Anschlussfahrt in Steglitz verpassen würde. Obwohl das für sich genommen ärgerlich genug ist, wurden die Geschehnisse durch das Verhalten Ihres Mitarbeiters geradezu in absurdester Weise unerträglich.

Der Bus fuhr die Blaschkoallee Richtung Britzer Damm bzw. Gradestraße mit 35 km/h runter. An der Bushaltestelle Britzer Damm/Gradestraße angekommen, wartete der Busfahrer hinter einem Pkw, an dem er ohne Weiteres hätte vorbeifahren können, um an der gänzlich freien Bushaltestelle zu halten. Stattdessen wartete der Busfahrer in aller Seelenruhe ab, bis die Ampel auf grün umsprang, um dann den Pkw-Fahrer abfahren zu lassen und die Haltestelle anzufahren. Zu der fünfminütigen Verspätung kamen so zwei weitere Minuten Verspätung hinzu.
Die Beobachtung dieser Gelassenheit in Anbetracht der erheblichen Verspätung veranlasste mich dazu, den Busfahrer darauf aufmerksam zu machen, dass er ohnehin ziemlich spät dran sei. Diese Bemerkung erfolgte in einem ausschließlich sachlichen Ton, der lediglich mein Unverständnis über sein Verhalten kundtun und ihn zur Selbstreflektion seiner Handlungen anhalten sollte. Meine genauen Worte lauteten "Sie haben ohnehin 5 Minuten Verspätung und dann fahren Sie weiterhin derart gelassen?". Meine Anmerkung war deshalb nicht nur konstruktiv und sachlich gerechtfertigt, sondern erfolgte darüber hinaus in einem sehr ruhigen Ton. Weitere Bemerkungen oder Gesten hat es meinerseits nicht gegeben. Und zwar in keiner erdenklichen Weise.

Daraufhin hat der Busfahrer mir ohne wenn und aber ein Hausverbot ausgesprochen und mich des Busses verwiesen. Natürlich konnte ich das in Anbetracht meiner Anmerkung nicht ernst nehmen und bin daraufhin in den hinteren Teil des Busses durchgelaufen und habe mich hingesetzt. Zu meiner großen Verwunderung ist der Busfahrer allerdings aufgestanden und hat sich in meine Richtung bewegt, sodass ich ebenfalls aufstand und auf ihn zuging. In der Mitte des Busses gab es dann eine kurze Abfolge von gegenseitigen Vorwürfen, die jedoch beiderseits gänzlich ohne Beleidigungen erfolgten. Sinngemäß warf er mir vor, dass ich ihn nicht auf seine Verspätung aufmerksam machen dürfe, ich ihn hätte zuerst grüßen sollen und er auf sein Hausrecht bestehe, mich des Busses zu verweisen. Daraufhin habe ich sinngemäß erwidert, dass das eine völlig überzogene Reaktion darstelle, seine Verspätung nichts als eine Tatsache sei und es mir unbegreiflich ist, wie er in Anbetracht dieser Verspätung sich immer noch derart viel Zeit lassen kann für eine simpelste Verkehrssituation, in der jeder Fahranfänger ohne nennenswerte Schwierigkeiten binnen Sekunden die Haltestelle angefahren hätte. Für Argumente oder etwaige (ausschließlich) konstruktive Kritik war der Busfahrer nicht mehr zugänglich. Aus Rücksicht gegenüber den anderen Fahrgästen, die ebenfalls vom Verzug der Abfahrt betroffen waren, wollte ich nicht im Bus verweilen bis eine Lösung gefunden wird.

Alles in Allem kam ich wegen Ihres Mitarbeiters eine Viertel h zu spät und musste darüber hinaus ein Taxi nehmen vom Britzer Damm/Gradestraße bis nach S + U Rathaus Steglitz. Und das obwohl ich ein gültiges Semesterticket besitze und halbjährlich 200 EUR für die unbeschränkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bezahle.

Zwar liegt es durchaus so, dass dem Busfahrer das Hausrecht zusteht und er befugt ist, Fahrgäste des Busses zu verweisen. Aber solange ein gültiger Vertragsschluss zwischen mir und der BVG besteht, auf dessen Grundlage mir die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zusteht, darf ein Mitarbeiter der BVG nicht aufgrund von völlig unerheblichen Bagatellen wie einem Hinweis auf die Verspätung ein Hausverbot aussprechen. Dies stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung der vertraglich vereinbarten Hauptleistung dar, die dem Geschäftsherrn zuzurechnen ist.
Aufgrund dieser Pflichtverletzung musste ich, um erheblichere Verspätungen zu vermeiden, ein Taxi nehmen, dass mich 25 EUR gekostet hat. Da mir diese Kosten nur aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung seitens Ihres Mitarbeiters entstanden, verlange ich von Ihnen einen entsprechenden Schadensersatz i.H.v. 25 EUR.

All diese Unannehmlichkeiten, der Stress und der Verlust des Vertrauens in Ihr Unternehmen sind auf das überaus unprofessionelle, rücksichtslose und auch zutiefst anstandslose Benehmen Ihres Mitarbeiters zurückzuführen. Was für eine Personalanstellungspolitik Ihr Unternehmen verfolgt, ist mir schleierhaft. Aber fest steht, dass Sie als Unternehmen in Verruf geraten, wenn Sie derart ungeschultes Personal - sowohl in persönlicher Hinsicht ungeschult als auch in beruflicher Hinsicht ungeschult - auf Ihre Vertragspartner, nämlich die Fahrgäste, loslassen. Deshalb lege ich Ihnen wärmstens ans Herz, Ihr Personal nochmalig auf psychische Eignung und angemessene Reaktionen im Falle von Konfliktensituationen zu schulen.

Bei dem besagten Busfahrer handelt es sich um den Fahrer der Linie 170. Der Bus hat das Kennzeichen BV2375 und dementsprechend auch die Busnummer 2375. Abfahren sollte der Bus am Freitag, den 13.05.2022 um 9:15 Uhr Richtung S + U Bahnhof Rathaus Steglitz von der Haltestelle Britzer Damm/Gradestraße.

Auf eine baldige Antwort hoffend verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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16-05-2022 um 23:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an BVG weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-06-2022 um 10:15 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nachdem ich Wochen später eine Nachricht von der BVG erhielt, musste ich entrüstet feststellen, dass der zuständige Sachbearbeiter meine Beschwerde nciht einmal überflogen hat.

Im Kern ging es in meiner Beschwerde nämlich darum, dass der BUssfahrer mich ohne hinreichenden Grund des Busses verwiesen hat. Zum Verweis kam es dadurch, dass ich den Busfahrer darauf aufmerksam gemacht habe, dass bereits eine zehnminütige Verspätung vorliegt und ich ihn ganz gerne bitten würde, nicht unnötigerweise langsam zu fahren. Der Sachbearbeiter, der meine Beschwerde beantwortet hat, ging dann nur noch darauf ein, dass Teile des Streckenverlaufs vom 170er sich in einer 30er Zone befänden und dass er so zu haben fahre.

Einfach nur noch lächerlich dieser Verein.

2
BVG
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