Diskriminierung im Ladengeschäft

  • 01 Nov 2020
  • #139907
  • 416
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Konkret betrifft meine Beschwerde die Filiale in Schwäbisch Gmünd, in der ich erstmals von dieser Regelung ihres Unternehmens erfahren habe, insofern kann ich auch allgemein bleiben.

Asthmatiker und andere körperlich Eingeschränkte, werden im Laden, auch mit ärztlichem Attest, genötigt, statt einer sogenannten Gesichtsmaske einen sogenannten Faceshield zu tragen. Dieser verursacht die selben, wenn nicht sogar schwerere Probleme wie die Alternative gegen die ein Attest besteht. C&A erteilt effektiv körperlich Beeinträchtigten Hausverbot.

Das Thema dieser Beschwerde ist auch nicht COVID-19, es ist Diskriminierung. Ich erinnere Sie: Die Landesverordnung nimmt ausdrücklich Menschen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keine Maske tragen können von der Maskenpflicht aus. Derzeitige Einschränkungen und Regeln sind ausdrücklich dafür da, auch Risikogruppen und gesundheitlich oder körperlich Beeinträchtigen weiterhin die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Mit Ihrer Ladenpolitik vertreten sie offensichtlich die Ansicht dass ärztliche Atteste nicht ernst zu nehmen sind. Vergleichbar mit Ihrer derzeitigen Ladenpolitik wäre ein Verbot von Rollstühlen oder sonstigen Gehhilfen in Ihren Ladengeschäften

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01-11-2020 um 01:03 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an C&A weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-11-2020 um 01:03 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an C&A weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-11-2020 um 22:16 Uhr


Hier die Standardantwort die ich als Antwort auf meine Beschwerde bekam. Wie erwartet ist das Unternehmen völlig uneinsichtig und geht auf keinen meiner Punkte ein.


Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal reklamieren24.de
und Ihre offenen Worte zu Ihren Erfahrungen in unserer C&A Filiale in Schwäbisch-Gmünd. Wir verstehen Ihren Unmut und möchten Ihnen daher hiermit zum Verständnis einige Hintergrundinformationen zu unseren aktuellen Regelungen geben. Insbesondere möchten wir aber auch ausdrücken, dass C&A Diskriminierung in keiner Weise toleriert und wir Ihr Anliegen daher sehr ernst nehmen. Zunächst möchten wir jedoch für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage um Entschuldigung bitten. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld!

Die COVID-19-Pandemie stellt den Einzelhandel vor große Herausforderungen. So gilt seit Ende April deutschlandweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen. Das gilt selbstverständlich auch für C&A. Die Bedeckung soll eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Aussprache verringern. Der Mundschutz schützt also in erster Hinsicht nicht den Träger selbst, sondern vor allem Menschen in seinem Umfeld. Ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter sowie Menschen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Generell gewähren wir auch diesen Kunden gegen Vorlage eines entsprechenden Attestes den Zutritt zu unseren Filialen. Um einen komplikationslosen Einkauf zu ermöglichen und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Kunden und Kundinnen bestmöglich zu schützen, bestehen wir jedoch in diesen Fällen auf das Tragen eines sogenannten Face Shields. Dieses stellen wir kostenfrei für unsere Kunden mit Attest zur Verfügung. Liegt ein entsprechendes Attest jedoch nicht vor, so ist in unseren Filialen eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn dies oder, bei vorliegendem Attest, das Tragen eines Face Shields nicht in Frage kommt, bitten wir um Verständnis, dass ein Einkauf bei C&A ohne Mundschutz derzeit leider nicht möglich ist. Vielen Dank!

Wir hoffen, dass wir Sie dennoch bald wieder als Kunden in einer unserer Filialen oder im C&A Online-Shop begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

...
Customer Service C&A Deutschland

30-11-2020 um 11:57 Uhr


Der C&A Customer Support funktioniert wie eine geölte Maschine. Da werden eingehende Mails auf Schlagworte gescannt und vollautomatisch die vermeintlich passende Standardantwort ausgespuckt. Einsicht oder tatsächliches Eingehen auf Kundenanfragen? Fehlanzeige!

Nachdem ich oben den aktuellen Stand meiner Anfrage zusammengefasst hatte, hat das System diese Antwort ausgespuckt:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal reklamieren24.de und Ihre offenen Worte zu Ihren Erfahrungen in unserer C&A Filiale in Schwäbisch Gmünd. Wir verstehen Ihren Unmut und möchten Ihnen daher hiermit zum Verständnis einige Hintergrundinformationen zu unseren aktuellen Regelungen geben. Insbesondere möchten wir aber auch ausdrücken, dass C&A Diskriminierung in keiner Weise toleriert und wir Ihr Anliegen daher sehr ernst nehmen. Zunächst möchten wir jedoch für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage um Entschuldigung bitten. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld!

Die COVID-19-Pandemie stellt den Einzelhandel vor große Herausforderungen. So gilt seit Ende April deutschlandweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen. Das gilt selbstverständlich auch für C&A. Die Bedeckung soll eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Aussprache verringern. Der Mundschutz schützt also in erster Hinsicht nicht den Träger selbst, sondern vor allem Menschen in seinem Umfeld. Ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter sowie Menschen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Generell gewähren wir auch diesen Kunden gegen Vorlage eines entsprechenden Attestes den Zutritt zu unseren Filialen. Um einen komplikationslosen Einkauf zu ermöglichen und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Kunden und Kundinnen bestmöglich zu schützen, bestehen wir jedoch in diesen Fällen auf das Tragen eines sogenannten Face Shields. Dieses stellen wir kostenfrei für unsere Kunden mit Attest zur Verfügung. Liegt ein entsprechendes Attest jedoch nicht vor, so ist in unseren Filialen eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn dies oder, bei vorliegendem Attest, das Tragen eines Face Shields nicht in Frage kommt, bitten wir um Verständnis, dass ein Einkauf bei C&A ohne Mundschutz derzeit leider nicht möglich ist. Vielen Dank!

Wir hoffen, dass wir Sie dennoch bald wieder als Kunden in einer unserer Filialen oder im C&A Online-Shop begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen"

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C&A
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