Bearbeitung Stornierungsananfrage

  • Beantwortet
  • 13 Aug 2020
  • #101791
  • 555
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Tagen haben wir Sie mehrmals zwecks der Stornierung der Buchung
LSWT95 kontaktiert. Leider habe sie immer noch nicht geantwortet.
Das ist nicht OK.
Ich bitte um sofortige Erledigung der Angelegenheit.
Anbei meine letzte E-Mail an Sie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kontaktiere ich Sie zum zweiten Mal zwecks der Stornierung der Buchung LSWT95!
Die Flugzeit von der oben genannten Buchungsnummer LSWT95 wurde von der Fluggesellschaft (THY) geändert. Die Fluggesellschaft hat mir ebenso mitgeteilt, dass Sie die Flugzeitänderung bestätigt haben. Dies ist aber ohne meine Erlaubnis passiert! Aufgrund der Flugzeitänderung und der Stornierung der İnlandsflüge von THY steht uns in Anbetracht der Pandemie
laut der Fluggesellschaft eine kostenlose Stornierung zu.
Diese muss aber lt. der Fluggesellschaft von der Reiseagentur, in diesem Fall von Ihnen bewerkstelligt werden.
Hiermit bitte ich Sie, die kostenlose Stornierung durchzuführen und mich über den Verlauf der Stornierung rechtzeitig zu informieren. Ich bitte um eine äußerst schnelle Rückmeldung inklusive Bearbeitung.
Da ich mich gerade im Ausland befinde, bin ich telefonisch nicht erreichbar.
Deshalb bitte ich Sie mich unter folgender Email Adresse zu benachrichtigen: mukerrem.gumus@web.de
******@web.de

Mit freundlichen Grüßen


****** ******

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13-08-2020 um 16:04 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

18-08-2020 um 15:24 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellst möglich abschließend bearbeiten zu können.

Wir haben, wie geschrieben, die Erstattung für Sie eingereicht. Sobald eine Rückerstattung erfolgt, werden wir die Erstattung an Sie initiieren.

Es ist somit nun an der Fluggesellschaft den Erstattungsantrag zu prüfen und eine entsprechende Rücküberweisung zu veranlassen. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass der Erstattungsprozess seitens der Fluggesellschaft einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Wir, als Reisevermittler, haben auf die Bearbeitungsdauer bedauerlicherweise keinerlei Einfluss.

Bitte beachten Sie zudem: CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung eingezogen und an die Fluggesellschaft weitergeleitet. Faktisch liegt der bezahlte Betrag somit nun nicht mehr bei uns, sondern bei der Fluggesellschaft. CHECK24 kann folglich erst agieren, wenn die Fluggesellschaft eine Rückerstattung an uns veranlasst haben.

Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.

Das macht die Erstattung derzeit so langwierig:
Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft.

Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit der Fluggesellschaft, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft.

Auch heute können wir Sie lediglich nur erneut um Ihre, wahrscheinlich bereits aufs Äußerste strapazierte, Geduld bitten und auf Ihr Verständnis hoffen.

Beste Grüße
Tanja, CHECK24

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