Check24.de: Bearbeitungsgebühr für Flug- Stornierung ohne Hinweis auf Kosten!

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  • 29 Sep 2020
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Mein über Check24 gebuchter Flug nach München musste aufgrund der Coronapandemie im April 2020 in Bayern herrschenden Ausgangsperre storniert werden.

Check24 wies mich mehrmals durch Emails daraufhin, meine Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen zu prüfen. Ich habe daraufhin meinen Flug über check24 zur Erstattung eingereicht. Das war am 7. April. Vor zwei Wochen kam dann endlich die Erstattung (dafür kann Check24 natürlich nichts, das Geld musste erst von der Lufthansa überwiesen werden).
Soweit alles gut.

ABER: Auf der Stornierungsrechnung wird mir eine "Bearbeitungspauschale Stornierung" in Höhe von 25 Euro von Check24 berechnet!
Das finde ich eine Frechheit, denn in keiner einzigen Email von Check24, die ich bezüglich meines Fluges und der Stornierung erhalten habe, war irgendwo die Rede davon, dass für die Stornierung Geld verlangt wird! Ansonsten hätte ich die Stornierung selbst mit einem Musterformular der Verbraucherzentrale bei der Fluggesellschaft angefragt, denn die dürfen laut Urteil vom Europäische Gerichtshof, Az. C-290/16 keine Stornogebühren verlangen.

Mag sein, dass Check24 in ihren AGB irgendwo vermerkt hat, dass sie für Stornierungen eine Bearbeitungspauschale verlangen. Das wurde mir aber wie gesagt nirgends vor meiner Stornierung mitgeteilt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dem gängigen Recht entspricht.

Und selbst wenn es dem gängigen Recht entsprechen würde, finde ich es ein Unding, dass vor der Stornierung nicht auf die Kosten hingewiesen wird! Da wird man als treuer Kunde abkassiert, weil man gutgläubig auf den Button klickt.

Zitat aus den Emails von Check24:
"Grundsätzlich bieten die Fluggesellschaften Erstattungen und Umbuchungen nur gegen Gebühr an. Aufgrund der Ausnahmesituation durch COVID-19 sind derzeit jedoch häufig gebührenfreie Erstattungen, Gutscheine oder Umbuchungen für bestehende Buchungen möglich.

Wir bieten Ihnen deshalb ein neues übersichtliches Formular, mit dem Sie Ihre Umbuchung vormerken oder Ihren Flug stornieren können. Zusätzlich finden Sie dort alle Informationen zu den aktuellen Bedingungen der Fluggesellschaft.

Sollte Ihr Flug von der Fluggesellschaft bereits gestrichen worden sein, reichen Sie Ihren Flug bitte ebenfalls über den oben stehenden Button zur Erstattung ein.

Wichtig: In jedem Fall müssen Sie Ihre Buchung zur Umbuchung vormerken lassen oder stornieren, wenn Sie den Flug aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch COVID-19 nicht antreten können. Sonst steht Ihnen ggf. kein Recht auf Erstattung zu bzw. könnte die Fluggesellschaft Gebühren erheben, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden.

Sollten Sie bereits eine Erstattung, Umbuchung oder Stornierung bei uns angefragt, jedoch noch keine abschließende Bestätigung vorliegen haben, starten Sie Ihre Anfrage bitte über den Link oben erneut. "

Zum Thema Stornierungspauschale ist in den Emails nichts zu finden, auch nicht im Kleingedruckten.

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29-09-2020 um 18:59 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-10-2020 um 17:11 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

da wir das Feedback unserer Kunden sehr schätzen und Kundenservice für uns sehr wichtig ist, haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Über unser Portal haben Sie eine Flugbuchung getätigt und die entsprechende Bestätigung sowie die Ticketinformationen erhalten.

Vor Buchungsabschluss wurde Ihnen die "Premiumservice-Option" angeboten. Für EUR 7,95 pro Person hat der Kunde die Möglichkeit, das Servicepaket "Premiumservice-Paket Komfort Plus" dazu zu buchen. Das Paket bietet eine Reihe von Vorteilen - u.a. die gebührenfreie Bearbeitung Ihrer Rückerstattung bei Stornierung (25 € je Ticket). Bei der Buchung hatten Sie sich gegen das Paket entschieden.

Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle noch folgende Anmerkungen:
CHECK24 ist ein Vergleichsportal und bietet Ihnen den Vorteil online verschiedene Angebote und Preise bei allen verfügbaren Fluggesellschaften schnell und übersichtlich für Ihre Wunschverbindung zu überprüfen. Darüber hinaus kümmern wir uns gern um Ihre Anliegen vor, während und nach der Buchung.

Als Flugvermittler kann CHECK24 , gemäß der von Ihnen bestätigten CHECK24 AGBs Punkt 16.4.2, "...für die Vermittlungstätigkeiten und damit einhergehenden Serviceleistungen (Buchungsportal, Telefonhotline, Beratung etc.) ein Serviceentgelt erheben."

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, werden wir Sie umgehend kontaktieren, um eine kulante Lösung zu besprechen.

Katrin, CHECK24 Flug

01-10-2020 um 17:39 Uhr


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das löst mein Problem jedoch nicht!

Für mich als treuen Kunde (ich wickle vom Stromwechsel über Kreditanträge praktisch alles über Check24 ab) ist es schwer nachvollziehbar, warum Sie nicht einen Hinweis neben dem "Stornierung beauftragen" Button anfügen, in dem steht, dass hierfür Kosten in Höhe von 25 Euro anfallen.
Aus meiner Sicht wird das bewusst verschwiegen.

Wenn mir die Kosten im Voraus mitgeteilt worden wären, hätte ich nicht über Check24 storniert, sondern ein Musterschreiben des Verbraucherzentrale ausgefüllt und an die Fluggesellschaft geschickt. Das hätte mich 80 Cent Porto für den Brief gekostet und mehr nicht.
Wie bereits oben erwähnt, dürfen Fluggesellschaften laut Urteil vom Europäische Gerichtshof (Az. C-290/16) keine Stornogebühren verlangen. Das Check24 hierfür Gebühren erhebt war mir nicht bekannt und wird auch nicht offen kommuniziert, allenfalls im Kleingedruckten!

Dass Check24 einen Arbeitsaufwand mit der Stornierung hat, ist nachvollziehbar. Aber dann sollten die Kosten für diesen Arbeitsaufwand auch deutlich sichtbar ausgewiesen sein, damit der Kunde die Wahl hat und sich nicht im Nachhinein ärgern muss!

Zudem kommt: Ich habe den Flug am 07.04.20 die Stornierungsbestätigung von Check24 erhalten. Mein Erstattungsantrag lag bei der Lufthansa aber erst am 31.05.2020 vor, also über 7 Wochen später! Und dafür dann noch 25 Euro zu verlangen, finde ich sehr uncool.

Sollte es hier zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, werde ich meine Flüge in Zukunft direkt bei der Airline buchen, dann ärger ich mich wenigstens nicht.


Hier der Inhalt aus der Check24 Email bezüglich einer Anfrage meinerseits, wo denn die Erstattung bleiben würde:

"Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Auch bisher haben wir leider keine Gutschrift zu Ihrer Buchung von Lufthansa erhalten.
Die Gründe haben wir bereits in der E-Mail "Informationen zu Ihrer Erstattung" erläutert.

Lufthansa hat weiterhin die Möglichkeit der direkten Erstattung über die Buchungssysteme zum Nachteil von Reisebüros und deren Kunden blockiert.

Wir können Ihnen bestätigen, dass die Erstattung über das Ticketabrechnungssystem angefragt wurde. Der Erstattungsantrag (Refund Applications) liegen der Airline seit dem 31. Mai 2020 vor. Die Antragsnummer lautet ...."

07-10-2020 um 07:21 Uhr


Bis wann kann ich mit der Kontaktaufnahme bezüglich einer kulanten Lösung denn rechnen?

08-10-2020 um 07:35 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wie Sie sicherlich bereits aus den Medien entnehmen konnten, haben viele Fluggesellschaften – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend. Leider kam es auch bei Ihrer Stornierung zu diesen Verzögerungen. Aufgrund dieses Vorgehens der Fluggesellschaften ist der Serviceaufwand seitens Check24 sehr groß und wir erheben daher in der Regel eine Bearbeitungsgebühr bei Erstattungen.

Wir werden Ihnen jedoch aus Kulanz die Bearbeitungsgebühr erstatten. Diese werden wir Ihnen schnellstmöglich an das bei der Buchung angegebene Zahlungsmittel zurück überweisen.

Beste Grüße

Rebecca, CHECK24 Flug

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-10-2020 um 12:52 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Check24 hat schnell geantwortet und auf meine Reklamation reagiert.
Die 25 Euro Bearbeitungsgebühr wurden kulanterweise erstattet. Das spricht für die Kundenfreundlichkeit von Check24. Insgesamt bin ich sehr zufrieden.

6
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 77.9/100

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