Sie haben uns geschrieben dass wir uns bei einer Flugzeitänderung an die Airline wenden sollen.Es hat such aber nicht nur die Zeit, sondern auch die Airline geändert. Ich möchte, dass Check24 das Problem löst und nicht Dritte.
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07-09-2020 um 21:11 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.
07-09-2020 um 21:11 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von CHECK24
14-09-2020 um 15:00 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Eine Pauschalreise besteht immer aus mehreren einzelnen Päckchen, zusammengeschnürt zu einem großen Ganzen.
Wenn Ihr Gepäck während des Fluges zerstört wird, werden Sie darum gebeten, sich an die Airline zu wenden, da Ihnen Ihr Reiseveranstalter oder auch Ihr Reisevermittler in dieser Angelegenheit leider nicht weiterhelfen kann.
Bitte prüfen Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrer eingereichten Reklamation erneut. In dieser haben wir Ihnen alle nötigen Informationen eingepflegt.
Beste Grüße
Stefanie, CHECK24 Reisen
Antwort des Verbrauchers
29-09-2020 um 08:02 Uhr
Mein Problem wurde nicht gelöst. Uns wurde nicht gesagt, dass wir uns mit dem defekten Koffer innerhalb von 7 Tagen direkt an Travelix wenden müssen . Auch dass wir mit Corendon und Sun Express zu anderen Flugzeiten fliegen mussten anstatt wie von uns mit Condor gebucht wurde nicht berücksichtigt. Daduch verbrachten wir eine ganze Nacht auf dem Flughafen und müssten mit dem Taxi von der S Bahn zum Flughafen fahren da der Bus nachts nicht fährt.
Antwort des Verbrauchers
29-09-2020 um 08:05 Uhr
Die Flugzeitänderung wurde uns erst 2 Tage vor Abreise per E Mail geschickt. Da es sehr kurzfristig war, konnten wir auch nicht mehr von einem anderen Flughafen der näher gewesen wäre fliegen.
Antwort von CHECK24
06-10-2020 um 16:34 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre erneute Antwort.
Diese Information wird übermittelt, nachdem der Schaden vom Gepäck am Flughafenschalter gemeldet wird. Wir bedauern, dass Sie diese Information daher nicht fristgerecht erhielten.
Ein Flugplan ist unverbindlich, falls es hierbei jedoch zu kurzfristigen Änderungen kommt, wie in Ihrem Fall, ist es notwendig die Reklamation direkt bei der Airline einzureichen, da Ihr Reiseveranstalter darauf leider keinen direkten Einfluss hat.
Wie diese Reklamation bei der Fluggesellschaft einzureichen ist, teilten wir Ihnen bereits in einer separaten E-Mail mit.
Falls es dabei zu Herausforderungen kommen sollte, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Beste Grüße
Lisa, Check24 Reise
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
06-10-2020 um 18:13 Uhr
Problem ungelöst
5 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Für mich ist das ganze erledigt
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