Abbruch Ihrer Marsa Alam & Quseir-Reise

  • Noch offen
  • 15 Feb 2021
  • #192924
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Es geht um die Reise aus dem vergangenen Jahr, als die ersten Beschränkungen wegen COVID ausgesprochen wurden.

Während der ersten Tage der Reise haben habe ich eine Mail mit folgendem Abschnitt erhalten:
"Das Auswärtige Amt hat eine offizielle Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland ausgesprochen. Die Bundesregierung hat ein Rückholprogramm für alle deutschen Reisenden, die sich im Ausland befinden, gestartet. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Ihre Reise abgebrochen wird."

Darauf hatte ich keine weitere Mail von Check24 erhalten, stattdessen wurden vor Ort Anweisungen und "Rückreise Zettel" ausgeteilt, an denen die Rückreise und wie das abgewickelt werden soll ich nicht durchblicken konnte. Ebenfalls wurde kein Weg für die Reklamation kommuniziert.

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15-02-2021 um 20:10 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

16-02-2021 um 11:34 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihr Feedback.

Ihre Buchung war eine der ersten Reisen, welche durch die Pandemie abgebrochen werden musste. Ihr Reiseveranstalter wie auch wir haben diese Nachricht damals sehr unverhofft erhalten.

Leider erhielten wir zu diesem Zeitpunkt nur wenige Informationen von unseren Veranstaltern, da diese sofort mit der Organisation des zurückholen Ihrer Gäste beschäftigt waren.

Es tut uns sehr leid zu lesen, dass die Betreuung während der Reise nicht Ihren Vorstellungen entsprach.

Im Zielgebiet trägt die Reiseleitung dafür Sorge, sich um Sie und Ihre Bedürfnisse vor Ort zu kümmern.

Gerne möchten wir Sie bei Ihrer Reklamation an den Reiseveranstalter unterstützen und haben Ihnen hierfür in einer persönlichen Nachricht geantwortet.

Bitte überprüfen Sie hierzu Ihr E-Mail-Postfach.

Beste Grüße,
Maria, CHECK24 Reise

16-09-2021 um 20:20 Uhr


Sehr geehrtes CHECK24 Reise Team,

ich habe mein E-Mail-Postfach geprüft und darauf, wie gewünscht, mit einem Anschreiben an den Reiseveranstalter und möglichen Nachweisen in Form von drei Bild-Dateien geantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

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CHECK24
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