Geänderte Reisedaten bereits in der Buchungsbestätigung vom Veranstalter

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  • 02 Jul 2018
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Ich habe eine Pauschalreise gebucht und mich für eine teurere Variante mit Direktflügen der Lufthansa entschieden. Diese sind sowohl telefonisch bei einer Preisanpassung als auch in der Reisebestätigung von Check24 bestätigt. Die in selbiger E-Mail angehängte Reisebestätigung des Veranstalters beinhaltet jedoch andere Flüge. Dies ist aus meiner Sicht eine Täuschung, da wesentliche Vertragsinhalte vor Vertragsschluss und ohne meine Willenserklärung geändert, aber der Preis der teureren Flüge beibehalten wurde.
Der Verweis auf die AGBs, dass Flüge grundsätzlich unverbindlich sind und jederzeit geändert werden können, ist falsch. Zum einen wurden hier die Flüge vornerein vom Veranstalter falsch bzw. anders gebucht und zum anderen sind Flüge gemäß AGBs von Check24 und des Reiseveranstalters sehr wohl zunächst verbindlich (entsprechende BGH-Urteile existieren), es sei denn es liegt ein Grund für eine Änderung (Änderung Flugplan, Flugstornierung etc) vor, der dann auch dargelegt werden muss. Da die ursprünglichen Flüge nach wie vor existieren, sehe ich keinen plausiblen Grund für die Änderung, der mir zumindest nicht schon vorher hätte mitgeteilt werden können bzw. müssen. Ansonsten könnten die Veranstalter ja auch willkürlich billigere Flüge buchen als die Reisende beabsichtigen, womit wir wieder beim Thema Betrug/Täuschung wären.
Ich hoffe auf eine Lösung des Problems (urspr. Flüge oder Preisgutschrift bzw. sonstige Upgrades) und nicht wieder auf eine juristisch falsche Begründung bzw. Abfrühstückung mit dem nicht zutreffenden Verweis auf die AGBs.

Freundliche Grüße

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02-07-2018 um 08:20 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

02-07-2018 um 12:16 Uhr


Sehr geehrter Reisegast

vielen Dank, dass Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben.
Wir haben Ihnen bereits in einer separaten privaten Email geantwortet.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

05-07-2018 um 09:47 Uhr


Hallo Check24-Team,

Vielen Dank für die Flugänderung zu den von mir gebuchten und gewünschten. Sobald mir die Bestätigung des Veranstalters vorliegt, werde ich die Reklamation als beendet bzw. gelöst erklären.
Allerdings finde ich es bedenklich, dass Sie sich erst nach dieser öffentlichen Reklamation der Angelegenheit angenommen haben. Unabhängig von der möglichen (nachträglichen!) Flugänderung, sofern Sie zumutbar und begründbar ist, kann es nicht sein, dass Flüge bereits in der Buchungsbestätigung vornerein und ohne Rückbestätigung abweichend von meiner Buchung geändert werden. Genau diese Praxis wurde u.a. im BGH-Urteil beim "TUI-Prozess" angeprangert. Ich kann nicht beurteilen, ob das Ihnen oder dem Veranstalter anzukreiden ist, jedoch wurde hier keine Rückbestätigung eingeholt und meine Möglichkeit des Vertragrücktritts aufgrund der Änderung in der Reisebestätigung, was einem neuen Angebot entspricht, wurde nicht kommuniziert.
Ich möchte hiermit also appellieren, dass Sie Ihre Kommunikationsprozesse dahingegen durchleuchten und optimieren, dass auch die AGB-Inhalte, welche zugunsten des Kunden sind, eingehalten und nicht verschwiegen werden.

Freundliche Grüße

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-07-2018 um 13:25 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Erst nach öffentlicher Reklamation wurde sich der Angelegenheit seitens Check24 angenommen und dann auch schnell nach meinen Vorstellungen gelöst. Bei den beiden vorherigen Versuchen (telefonisch sowie schriftlich) wurde die Problematik entweder nicht erkannt oder gezielt ignoriert mit einem Verweis auf die AGBs, die jedoch garnicht greifen dürften bzw. unvollständig zu meinem Ungunsten wiedergegeben wurden.

05-07-2018 um 14:31 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

Vielen Dank für Ihr Schreiben.

Gerne haben wir uns um eine schnelle Lösung des Problems bemüht und Ihnen noch einmal in einer separaten Email aus unserem System heraus geantwortet.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

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