Sehr geehrtes CHECK24 Team,
der Hotelgutschein GCMEY6AWN8VUPY wurde im September d.J. wegen Überschreitung des Ablaufdatums (26.3.2020) nicht anerkannt.
Einlösen wollte ich den Gutschein zum Zeitpunkt meines Geburtstages am 19.3.2020. Das Hotel war noch nicht gebucht. Das sollte, wie ich es oft handhabe, am Tag der Anreise geschehen! Wegen der Corona Pandemie war eine Reise natürlich unsinnig und das Hotel wurde nicht gebucht. Deshalb kann auch keine "alte" Buchungsnummer vorliegen!
Zweimal habe ich Ihren Mitarbeitern bereits den Fall geschildert, beide Male fragten Sie nach der alten Buchungsnummer. Die habe ich, wie oben erwähnt, natürlich nicht.
Als ich mich Ende letzten Jahres für einen Wechsel sowohl des Gas- wie auch auch des Stromanbieters über CHECK24 entschieden habe, versprachen Sie einen Hotelgutschein über jeweils 40 Euro. Der konnte aus erwähnten Gründen nicht eingelöst werden, auch habe ich keine Hotelbuchung im Vorfeld getätigt.
Deshalb halte ich meinen Anspruch auf Zahlung von 40 Euro für die nächste Hotelbuchung den geschilderten Umständen entsprechend aufrecht und auch für absolut legitim und hoffe auf eine positive Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
***** *****
Antwort von CHECK24
02-10-2020 um 13:54
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Gerne sind wir Ihnen bei einer Lösung Ihres Anliegens behilflich. Daher haben wir uns bereits direkt per E-Mail mit Ihnen in Verbindung gesetzt um Ihr Anliegen schnellstmöglich klären zu können.
Viele Grüße,
Vanessa, CHECK24
Endgültige Einschätzung von Ralf
02-10-2020 um 15:24
Problem gelöst
8 / 10
KundendienstbewertungJa
Würden Sie es empfehlen?
Nach anfänglichen Dissonanzen wegen eines Hotelgutscheines wurde die Angelegenheit zu meiner vollen Zufriedenheit sehr kulant von CHECK24 bereinigt.
*****
Teilen
Probleme mit CHECK24?
Beschwerde einreichen!