Ich werde ständig angerufen und belästigt

  • Beantwortet
  • 26 Nov 2022
  • #442657
  • 211
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Ich werde am tag mindestens 4-5mal anerufen und belästigt genervt und das von ihrem Unternehmen hier sind die nummern

+4940 74304469
+4940 74304447
+4940 74304472
+4940 65589943
+4940 74304131
+4940 74304580
+4940 74304420
+4940 74304477

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26-11-2022 um 23:35 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

29-11-2022 um 08:18 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht an CHECK24.

Wir können Ihnen versichern, dass es sich bei den von Ihnen genannten Rufnummer nicht um Rufnummer handeln, die CHECK24 gehören. Auch haben wir keinen Dritten beauftragt, Sie anrufen zu lassen, um Ihnen beispielsweise irgendetwas zu verkaufen. Das machen wir nicht.

Leider ist uns das von Ihnen beschriebe Phänomen der unerwünschten Telefonanrufe nicht unbekannt. Auch ist es uns aus vielen Schilderungen von Betroffenen nicht unbekannt, dass diese während eines Telefonats, bei dem sie angerufen wurden, den flüchtigen Eindruck bekommen hätten, dass der Anrufer sie möglicherweise entweder im Namen und Auftrag von CHECK24 anrufen würde und/oder dass dieser vorgibt, die Daten möglicherweise von CHECK24 erhalten hätte. Fakt ist, dass diese Aussagen nicht stimmen.

Wir gehen konsequent mit rechtlichen Mitteln gegen solche unseriösen Anbieter vor und sind bereits gegen einige dieser Anbieter erfolgreich gewesen. Wie Sie sehen, nimmt die Geschäftsführung das Thema sehr ernst.

Sie als „Betroffener“ können beim Anrufer bzw. dem Betreiber des entsprechenden Call-Centers gemäß DSGVO eine Offenlegung verlangen, wer sein Auftraggeber ist bzw. in welchen Namen und/oder Auftrag er hier agiert, woher er diese Daten von Ihnen hat und welche Daten er von Ihnen hat. Diese Auskunft muss Ihnen das Call-Center auf jeden Fall nennen. Danach sollten Sie sich dann an den genannten Auftraggeber, mit Verweis auf den betreffenden Call-Center Anbieter (der Sie angerufen hat), wenden und um Auskunft bitten, woher dieser wiederum Ihre Daten bezogen haben und wann und wo Sie die Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme erteilt hätten. Auch dieses muss der Auftraggeber, und damit der Inhaber der Daten, Ihnen nennen; dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Wenn es sich um einen seriösen Anbieter handelt, dürfte dieser kein Problem mit Ihren Fragen und Ihrem Anliegen haben und wird Ihnen selbstverständlich diese Fragen beantworten.

Unbeschadet davon sollten Sie den Fall dann an die Bundesnetzagentur melden, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Anrufer Sie ohne Ihre Einwilligung angerufen hat und es sich somit um einen unerwünschten Anrufer handelt. Das notwendige Formular zur Meldung finden Sie hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html

Gemeinsam haben wir eine Chance gegen Firmen, die möglicherweise unseriös gegenüber Verbrauchern agieren, wirksam vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa, CHECK24

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