Reiserücktritt

  • Ungelöst
  • 26 Mai 2020
  • #59483
  • 751
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Mein Mann und ich haben im Januar über den Reisevermittler Check24 einen Pauschalurlaub für den Zeitraum vom 16.06.-25.06.2020 auf Rhodos gebucht. Reiseveranstalter ist LMX International.

Aktuell gilt ja die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis zum 14.06.2020. Aber da danach auch mit erheblichen Einschränkung zu rechnen ist und Griechenland erst ab dem 01. Juli 2020 ausländische Touristen auf die Inseln lässt, haben wir versucht am 21.05.2020 vom Reisevertrag zurück zu treten und dabei auf §651 Abs. 3 BGB verwiesen. Wir haben es sowohl an Check24 als auch an LMX geschickt. Per Mail, per Fax und per Einschreiben.
Mit Bitte um Bestätigung und Rückzahlung unserer geleisteten Anzahlung (632€).

Die Antwort von Check24 darauf war dann am 22.05.2020 eine Zahlungserinnerung für die Restzahlung in Höhe von 1.475€.
Daraufhin habe ich bei Check24 und LMX von meinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch (Unsicherheitseinrede nach §321 BGB) gemacht und ihnen dazu wieder ein Einschreiben geschickt.

Dies wurde am 25.05.2020 von Check24 beantwortet mit dem Hinweis, dass sie mit Bedauern meine Stornierungsanfrage zur Kenntnis genommen hätten und die aktuellen Stornokosten bei 1.370€ lägen.
Von LMX habe ich bis heute keine einzige Antwort bekommen..

Auf der offiziellen Seite der deutschen Vertretung in Griechenland ist seit gestern auch zu lesen, „Internationale Passagierflüge von und nach Griechenland sind bis zum 30.06. eingestellt“,

https://griechenland.diplo.de/gr-de/willkommen/corona/2311302

Auch diese Info habe ich an Check24 weitergeleitet, ohne bisherige Antwort.

Ebenfalls hat mir das Hotel bestätigt, dass sie erst ab 01.07.2020 Gäste aus dem Ausland beherbergen dürfen und der Flughafen nur für Inlandsflüge offen ist.

Ich sehe nun keine andere Möglichkeit als einen Anwalt mit einzuschalten, in der Hoffnung, dass alles geklärt werden kann.
Meine bisherigen Schritte beruhen auf Informationen und Hinweise der Verbraucherzentrale, Erfahrungsberichten anderer Kunden und ausgiebiger Recherchen.

Auch wenn die Reisewarnung aufgehoben würde, wollen und können wir nicht mehr verreisen. Schon alleine wegen der fehlenden Planungsicherheit (z.B. was wäre wenn das Hotel plötzlich unter Quarantäne steht), ich arbeite an der Uniklinik Freiburg, mein Mann bei der BASF, da ist es wichtig, dass wir auch wirklich pünktlich und verlässlich aus dem Urlaub wieder kommen.

Wann kommt von Check24 endlich eine aktuelle und verbindliche Stellungnahme?

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26-05-2020 um 15:14 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

03-06-2020 um 10:28 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen.

Gerne haben wir uns Ihr Anliegen angeschaut und Ihnen bereits eine E-Mail zu kommen lassen.

Wir verstehen Ihren Unmut sehr gut und versichern Ihnen das wir in dieser außergewöhnlichen Situation, im Rahmen unserer Möglichkeiten uns stets für Sie und Ihre Bedürfnisse bei Ihrem Reiseveranstalter einsetzen.

Gerne haben wir Ihr Anliegen an Ihren Reiseveranstalter weitergeleitet.

Wir als Reisevermittler haben leider nur keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihres Anliegens, unterstützen Sie aber gerne in der Kommunikation mit Ihrem Reiseveranstalter.

Sobald dieser uns eine weitere Informationen zu kommen lässt, informieren wir Sie umgehend per E-Mail.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern telefonisch unter 089 - 24 24 11 33 zur Seite. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an info@reisen.check24.de schreiben.

Beste Grüßen
Maria, CHECK24 Reise

04-06-2020 um 10:44 Uhr


Unglaublich!! Sie wollten „unser Anliegen an den Reiseveranstalter weiterleiten“ und was bekommen wir heute per Mail?! Richtig, eine Mahnung!! Die Reise wird und kann nicht stattfinden und wir sollen trotzdem insgesamt über 1400€ für nicht erbrachte Leistungen zahlen???

05-06-2020 um 12:21 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauer, dass Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegen nicht zufrieden sind.

Gerne haben wir Ihnen in einer separaten E-Mail dazu noch einmal geantwortet und Ihnen den Sachverhalt erläutert.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und sind für Sie da.

Beste Grüße
Maria, CHECK24 Reise

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-06-2020 um 20:38 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

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