Uneinheitliche Verfahrensweise bezüglich zustehender Rückerstattung stornierter Flüge

  • Behoben
  • 31 Mär 2021
  • #212523
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im März 2020 Flüge nach Mauritius gebucht, die auf Grund der Corona-Pandemie storniert wurden.

Bis zum heutigen Tag habe ich keine Rückerstattung der Flugkosten erhalten.

Ein Mitreisender, der das selbe Routing gebucht hat, wurde am gestrigen Tag per Mail über die ihm nun zustehende Rückerstattung des Flugpreises informiert.

Daraufhin kontaktierte eine weitere Mitreisende umgehend Ihren Kundendienst und wurde von diesem zunächst unfreundlich abgewiesen. Letztendlich wurde aber auch dieser Mitreisenden eine zustehende Rückerstattung des Flugpreises umgehend schriftlich bestätigt.

In Folge dessen kontaktierte ich am heutigen Tag den Kundendienst von CHECK24 und wurde darauf hingewiesen, dass mein geschilderter Sachverhalt einer weiteren Prüfung bedarf und ich die oben geschilderte schriftliche Bestätigung meines Mitreisenden CHECK24 zukommen lassen solle, obwohl ich dem Kundendienst die dazugehörige Buchungsnummer zwecks Prüfung direkt hätte mitteilen können.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass mein Anliegen einer besonderen Prüfung bedarf.

Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, wieso bei identischem Sachverhalt sowie identischer Buchung beziehungsweise Routing unterschiedlich verfahren wird und weshalb man mich um Weiterleitung einer durch den Kundendienst von CHECK24 versandten E-Mail wiederum an den Kundendienst von CHECK24 bittet.
Dies ergibt nicht nur keinen Sinn, sondern führt mir die anscheinend nicht funktionierenden Handlungsabläufe seitens des Kundendienstes vor Augen.

Deutlich schwerwiegender beurteile ich die ungleiche Behandlung des Sachverhaltes und erwarte umgehend eine Stellungnahme sowie Aufklärung seitens CHECK24 und letztendlich natürlich auch die schriftliche Bestätigung über die mir zustehende Rückerstattung der Flugkosten.

Mit freundlichen Grüßen
******

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31-03-2021 um 15:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-04-2021 um 15:47 Uhr


Sehr geehrte Kundin,

wir beziehen uns auf das Telefonat vom 01.04.2021 und hoffen Ihr Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben.

Beste Grüße
Rebecca, CHECK24 Flug

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

01-04-2021 um 16:02 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Im Nachhinein zügige Bearbeitung und freundliche Aufklärung über zunächst bestehende Unklarheiten.

Vielen Dank.

3
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 77.9/100

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