Ich konnte meinen Rückflug aus dem Urlaub aufgrund unerwarteter, schwerer Krankheit nicht antreten. Der Arzt erklärte mich entsprechend für reiseunfähig. Die Erkrankung trat in der Nacht vor dem Flug ein. Obwohl es sich um einen umbuchbaren Economy Classic Tarif handelte, weigerte sich die Dame am Telefon der Condor Hotline, den Flug umzubuchen und verwies auf die AGB von Condor, nach welchem Flüge so kurzfristig (unter 24h vor dem Abflug) nicht umbuchbar seien.
Obwohl ich sogar Nachweise für mein Nichtverschulden hatte und es mir enorm schlecht ging, wurde mir nicht entgegengekommen.
Ich verlange umgehend die Erstattung des Rückflugs, mindestens aber jegliche Steuern/Gebühren/sonst. Zuschläge sowie die Gebühr für die nicht genutzte Sitzplatzreservierung, da der Flug nicht angetreten wurde sowie eine angemessene Kompensation für diese unzumutbaren Umstände.
Ferner fordere ich Schadensersatz, da ich mir für einen erheblichen Preis einen Flug für den Folgetag buchen musste, obwohl eine nicht ausgebuchte Condor-Maschine ebenfalls am Folgetag geflogen ist, auf die man mich hätte umbuchen können!
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16-11-2022 um 14:05 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Condor weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
11-12-2022 um 01:16 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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