Ich habe aufgrund der Corona-Situation Flüge für 5 Personen (Hin- und Rückflüge) bei Condor storniert. Da die Flüge als "Light-Tarif" gebucht wurden, ist eine Rückerstattung des Flugpreises nicht möglich. Allerdings habe ich gem. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2018, AZ: X ZR 25/17 einen Anspruch auf die komplette Rückerstattung sämtlicher Nicht "verbrauchter" Steuern, Gebühren und Gepäckgebühren, die ja nicht angefallen sind.
Ich fordere Sie hiermit auf, diese Gebühren nachvollziehbar auszuweisen und unverzüglich auf mein Ihnen bekanntes VISA-Konto zurückzuüberweisen!
Die Stornierungen erfolgten am 21.07.2020 (Reisende Nr. 1 und 2) und am 10.08.2020 (Reisende Nr. 3 - 5).
Die Gebühren und Steuern belaufen sich je Person auf 5x 48,15 € (Flughafengebühren und Steuern) zuzüglich der Gepäckzuschläge in Höhe von 5x 49,98 €, somit insgesamt also: 490,65 €.
Die zusätzlichen Gepäckbegühren sind auf jeden Fall für die Personen 3 - 5 zu erstatten, da wir die identischen Flüge unter anderen Neu-Buchungsnummern (9956416 und 9956399) mit Neubuchungen genutzt hatten.
Endgültige Einschätzung von Torsten
18-09-2020 um 19:26
Problem gelöst
8 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?
Nach der Reklamation wurde mit endlich einmal erklärt, auf welche Weise ich meine Ansprüche geltend machen soll.
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