Anliegen der Creditreform betrifft "Wes"- nur "Wes" !

  • 22 Mai 2020
  • #55757
  • 309
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CREDITREFORM
inkasso@mv.creditreform.de


*102466451.1/017JS
*Schreiben vom 09. MAI 2020, hier 16. MAI 2020
*Mahnung in HÖHE von 351,09€: UNBEGRÜNDET-ABLEHNUNG!
*Obwohl Creditreform n i c h t zuständig, trotzdem Forderungs-Einzug!
*ANMERKUNG: Es ist weit über die Grenzen in der BRD bekannt, daß
die Creditreform mit jeder „dubiosen Forderung“ eine Reise ausführt?
*Fall für die Staatsanwaltschaft ? ? ?
*Der URSPRUNGSBETRAG: 1.305,55 € ? ? ?
*Sollte eine Anerkenntnis der Forderung bereits ergangen sein, wird
diese explizit von mir persönlich hiermit widerrufen!
*Keine Anerkenntnis Ihrer dubiosen Forderung/en, weil dem Ex-Betreuer
– nachstehend „WES“ benannt - einzigundallein Zuständigkeit zu
zuordnen ist!
*Begründung/en nach stehend!


Tach auch, CREDITREFORM!


Sie befinden sich auf dem nicht „richtigen Tanzboden“!

Bereits der S&W – Buchhaltung ausführlich beschrieben und wirksam mitgeteilt, daß eine Zuständigkeit nur auf „WES“ zutrifft!

Seinerzeit hatte der Ex-Betreuer „Wes“ die ganze komplette Finanzgewalt
-trotz mehrfacher Aufforderungen, „Wes“ möge Einblick in die Abwicklungen der Banken-Konten geben, Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen, welcher „Wes“ nicht nachgekommen ist! „Wes“ nutzte seine Rechte zum Nachteil des Betreuten aus! Eindruck erweckend: „Wes“ handelte für sich eigens vorteilhaft? Hatte wohl deshalb vorsätzlich (Eine Begründung von „Wes“: „Warum?“ ist nicht existent! ) gehandelt, weshalb „Wes“ nur einen Teil der Forderung an S&W - nur teilweise beglichen haben will?
S&W hatte die Möglichkeit vor herzu prüfen, welchen und ob diese die/den Auftrag/Aufträge annimmt! Eine Ausführung entzieht sich meiner Kenntnis!
S&W hatte geduldet eine Zahlungs-Nichtleistung des „Wes“ einfach
hingenommen und sich damit zufrieden gegeben! Aufforderungen zur vollständigen Zahlungsleistungen, zwingend übliches Mahnwesen, sind seitens S&W nicht erfolgt!.

Erkläre mich hiermit in dieser Sache für nicht zuständig! Bin nicht zuständig!
Begründung: hatte und habe „Wes“ keinen verbindlichen Auftrag erteilt!
Im Klartext: Konnte nicht in das existente Geschehen eingreifen, weil mir von „Wes“ – obwohl er hierzu verpflichtet war - keine Möglichkeit weder angeboten/eingeräumt, sondern somit verwehrt worden ist!

Merke! Nach Deutschem Recht kann man für „nicht“ begangene Taten und folglich keine INANSPRUCHNAHME, rechtlich, schon gar nicht, strafrechtlich verfolgt werden! Gut merken!

Creditreform! Wenden Sie sich an den EX-Betreuer „Wes“! „Wes“ ist für seine Taten umfänglich - auch nach Aufhebung - Kündigung des „Wes“ - voll verantwortlich!

Eine gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich schon jetzt mit großer Gelassenheit entgegen!

Anschrift von „Wes“ auf Anforderung oder von S&W!

Sie, Creditreform und Untertanen bewegen sich „jetzt und zukünftig“ auf dem Terrain: Tanzboden, nur auf dem Tanzboden von „Wes“ richtig ! ! ! Verstanden?

Good Vibration

H. H.

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22-05-2020 um 19:51 Uhr

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