Gutscheinpflicht nach warenrückgabe

  • 08 Okt 2020
  • #129217
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Ich habe vor 2 Tagen Artikel in einer Filiale in Trier erworben und heute zurückgebracht. Ihre Angestellte weigerte sich mir den Rechnungsbetrag zurück zu erstatten. Stattdessen wurde mir ein Gutschein ausgestellt.
Das ist eine absolute Frechheit und verstößt gegen geltendes Recht! Ich erwarte die Auszahlung meines Rechnungsbetrages und fordere sie hiermit auf, grundsätzlich die Vorgehensweise ihrer Filialen diesbezüglich zi korrigieren und mir schriftlich die Auszahlung zu bestätigen.

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08-10-2020 um 22:33 Uhr

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