Falsche Dokumentation des Zeitpunktes des Einwurfs eines Einwurf-Einschreibe-Briefes

  • 26 Nov 2020
  • #153327
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Am 21.11.2020 12:38 habe ich den an das Landgericht Koblenz adressierten Einwurf-Einschreibe-Brief mit der Sendungs-Nr. RM 6074 5116 0DE 200 bei der Deutschen Post AG in Neuwied aufgegeben. In Ihrer E-Mail vom 25.11.2020 12:34PM teilten Sie mir mit "Die Sendung wurde benachrichtigt und vom Empfänger am 25.11.2020 abgeholt. Der Auslieferungsbeleg liegt noch nicht vor.

Ausweislich des in der Gerichtsakte 13 S 45/20 auf der Sendung vom Landgericht Koblenz angebrachten Eingangsstempels ist die Sendung beim LG Koblenz - so wie vom Beschwerdeführer auch nicht anders erwartet - rein tatsächlich - bereits am 23.11.2020 eingegangen.

Ich frage an, wie Sie die Auslieferungen von Einwurf-Einschreibesendungen überhaupt organisatorisch handhaben.

Sie kassieren ein erhöhtes Beförderungsentgelt für eine Nichtleistung. Sie haben rein tatsächlich in keinster Weise dokumentiert, an welchem Tag Sie die Sendung in das Postfach des Empfängers zur Abholung bereitgelegt haben. Das war nach dem mit mir als Kunde geschlossenen Vertrag jedoch im Mindestmaß Inhalt des mit mir geschlossenen Beförderungsvertrages.

Ich fordere hiermit die Erstattung des unberechtigter Weise von der Deutschen Post AG erhobenen Beförderungsentgeltes.

Sie müssen doch erkennen, dass Sie zur genauen Dokumentation des Zeitpunktes des Zugangs in der Sphäre des Adressaten verpflichtet sind.

Zwischen dem Zeitpunkt, in dem Sie wohlmöglich den Einwurf in das Postfach nur noch vermuten, liegt ein Zeitraum von 2 Tagen ! !

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26-11-2020 um 13:13 Uhr

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