rechtswidrige Zollgebühren und mein Brief wurde nicht zugestellt.

  • Noch offen
  • 28 Nov 2022
  • #443150
  • 119
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Ich habe kürzlich meinen Verwandten gebeten, mir einige Dokumente zu schicken, die in mein Haus in London geliefert wurden. Dazu gehörten Briefe und Bankkarten.

Heute Nachmittag kam der Zusteller der Deutschen Post. Wie üblich antwortete er auf mein „Hallo“ mit Schweigen (gelegentlich veranlasst ihn ein „Hallo“, mich anzustarren). Er legte die Pakete (einschließlich des erwähnten Briefes) wortlos auf den Boden und als ich nach einem Moment versuchte, sie zu greifen, nahm er sie weg. Er sagte: Es gibt eine Gebühr. Es gab keine weitere Erklärung, also erfuhr ich nach meinen Nachforschungen, dass Zollgebühren und eine Servicegebühr für die Deutsche Post zu zahlen sind (die Gebühr wird für die nie gelieferte Dienstleistung berechnet). Der Kurier teilte nach Rückfragen mit, dass er keine Zahlung in irgendeiner Form entgegennehmen könne und nahm den Brief mit der Aussage zurück, dass ich ihn bei der Post abholen kann.

Zusätzlich zu dem horrenden Service, den die Deutsche Post meiner Meinung nach nie korrigieren wird, fordere ich die Rückerstattung der Zollgebühren. Es gibt keine Rechtsansprüche für diejenigen, die für den Inhalt des Schreibens, das ich erhalten habe, verantwortlich gemacht werden.

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28-11-2022 um 15:09 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Deutsche Post weitergeleitet. Mehr erfahren.

28-11-2022 um 16:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Deutsche Post weitergeleitet. Mehr erfahren.

29-11-2022 um 10:45 Uhr


Hallo,
aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen und der damit verbundenen Personalengpässe in unserem Betrieb werden Sendungen, für die eine Gebühr erhoben wird und Bargeld bei der Zustellung kassiert werden muss, seit dem 2. November 2022 direkt in die Filialen umgeleitet.
Eine Auslagepauschale fällt immer an, sofern eine postalische Verzollung von Sendungen aus Nicht-EU Ländern durchgeführt wird. Die Deutsche Post vorauslagt die Zollentgelte zunächst und zieht diese dann vom Empfänger ein. Die Auslagepauschale dient der Deckung der Kosten und Aufwände, die im Rahmen der postalischen Verzollung entstehen. Zur Prüfung Ihrer Anfrage nutzen Sie bitte dieses Formular dhl.de/nachentgelt.
Beste Grüße, Ihr Kundenservice Deutsche Post DHL

29-11-2022 um 10:51 Uhr


Es ist wirklich außergewöhnlich, wie COVID für mangelnde Kompetenz in Organisation und Service eingesetzt wird.

Offensichtlich hatte der Kurier, der meine Post zugestellt hat, kein Covid, das einzige medizinische Problem, unter dem er leiden könnte, sind mangelnde Manieren.

Wie COVID und der Mangel an Sachen ihn daran hindern würden, Zahlungen anzunehmen, kann ich nicht sehen. . . Weder Bargeld noch Karten wurden akzeptiert!

Auch wenn die Deutsche Post eine Zollpauschale erhebt, ist es trotzdem nicht legal, eine Gebühr für einen nicht gewerblichen Versand oder Kauf zu erheben. In diesem Fall werden persönliche Dokumente ganz sicher nicht besteuert!

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Deutsche Post
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