Gezahlte Rentenbeiträge während der Krankheit nicht berücksichtigt

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  • 03 Jan 2022
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Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn mein Widerspruch keinen Erfolg hatte, möchte ich doch ein paar Anmerkungen/-regungen zum Bescheid vom 18.11.2021 äußern.

Ich schicke voraus, dass es mir hier keineswegs um den geringen Betrag geht, sondern ein bisschen um die 8 Wochen, die bei Ihnen als Beitragsfehlzeit gelten. Vielmehr geht es mir hier ums Prinzip, dass ich als Arbeitnehmer nach 45 Jahren mit dieser Sache konfrontiert und aus Ihrer Sicht im Unrecht bin.

Folgende Punkte möchte ich hierzu anführen:

1. Als Arbeitnehmer erhalte ich jedes Monatsende meine Lohnabrechnung nach automatischem Abzug sämtlicher gesetzlichen Abgaben – z.B. dem Rentenbeitrag – ohne mein Zutun.

2. Bei einer Krankmeldung, die länger als sechs Wochen andauert – wie es 1979 in meinem Fall war, nach meinem Unfall – meldet der Arbeitgeber diese Dauer an die Krankenkasse (damals die AOK) und diese übernimmt nach sechs Wochen die Lohn- und Abgabenfortzahlung bis zur Genesung/Gesundschreibung. Darauf habe ich als Arbeitnehmer auch keinen Einfluss, dieser Vorgang läuft automatisch.

3. Nach der Gesundschreibung übernimmt der Arbeitgeber wieder selbständig die Lohnfortzahlung.

4. Ebenfalls obliegt es Ihnen als Rentenversicherung meinen Sozialversicherungsnachweis auf seine Lückenlosigkeit zu überprüfen, da ich als Arbeitnehmer bei Ausbildungs-/bzw. Arbeitsantritt meine Sozialversicherungsnummer bei meinem Arbeitgeber abgebe. In meinem Fall bin ich unter diese/r Nummer/Nachweis lückenlos bei ein und demselben Arbeitgeber seit Lehrantritt 1976 bis zu meinem Ausscheiden 2002 gemeldet – dies erachte ich als wichtigen Beweis für meine Abgaben-/Rentenfortzahlung im strittigen Zeitraum!

In allen aufgeführten Punkten verlasse ich mich auf die jeweiligen Institute und melde mich nur, wenn der Zahlungseingang stoppt oder nicht korrekt ist! D.h. ich setze voraus, dass auch Institute, wie die Rentenversicherung alle Informationen bzw. Meldungen und Zahlungseingänge speichert, sodass am Ende fortlaufende Einzahlungen nachvollziehbar sind! Können Sie kategorisch ausschließen, dass Ihnen bei der Erfassung der Beiträge Fehler unterlaufen sind? Zumal die Erfassung früher noch manuell stattfand, was bis heute hoffentlich digitalisiert wurde. In meinem Umfeld kenne ich bereits zwei Personen, die einen nachweisbar fehlerhaften Rentenbescheid erhielten. Ich als Privatperson bin gesetzlich nicht verpflichtet, Unterlagen über mehrere Jahrzehnte aufzuheben, um jemandes Fehlerfassungen zu korrigieren, wohingegen staatliche Institute diese über Jahrzehnte sammeln müssen und darauf muss sich ein Arbeitnehmer verlassen dürfen.

Ab dem 27sten Lebensjahr (in meinem Fall 1987) – und in meinem Fall habe ich hier bereits seit weit mehr als 5 Jahren Rentenbeiträge gezahlt – erhält ein Arbeitnehmer einen Rentenbescheid, der die Einzahlungen seiner Arbeitsjahre auflistet. Allerdings ist es mit 27 bis zur Rente noch sehr weit.

Was mich brennend interessieren würde: In meinem Rentenbescheid von 2018 – nach 42 Jahren Arbeitsleben (entspricht 2.184 Wochen) – finden Sie in Ihren Daten die einzigen fehlenden Beiträge für zwei Monate im Jahre 1979 = acht Wochen, die Sie mir für meine Rente nicht anrechnen wollen. Warum lassen sich dann diese zwei Monatsbeiträge, die von meiner Krankenkasse eingezahlt wurden, nicht ebenfalls finden? Es müssen doch in Ihrer fortlaufenden Rentenbeitragseingangszahlungsauflistung diese Zahlungseingänge existieren und verzeichnet sein, wenn Sie Fehlzeiten so akribisch herauspicken können, sollte dasselbe auch bei Einzahlungen der Fall sein, zumal ich als Arbeitnehmer diese nicht selbst vornehme und auf die korrekte Erledigung vertrauen muss! Wäre es eine Option, dass Sie diesbezüglich auch nachsuchen?

Informieren Sie mich gerne, ob Sie fündig werden. Gegebenenfalls hätte ich auch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass ich in der angegebenen Zeit, bedingt durch einen Motorradunfall krankgeschrieben war und danach meine Arbeit wieder aufnahm.

Den von Ihnen angebotenen Weg zum Sozialgericht werde ich wegen geringer Erfolgsaussichten nicht beschreiten. Jedoch weise ich darauf hin, dass es auch zu Fehlern seitens der Rentenversicherung kommen kann. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Krankenkasse den fälligen Rentenbeitrag zurückgehalten hat.

Meinen letzten Rentenbescheid erhielt ich am 29.11.2018.

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03-01-2022 um 17:41 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-02-2022 um 09:15 Uhr


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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-02-2022 um 10:28 Uhr


Problem behoben

6 / 10

Kundenservice Note

JA

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