Der Zugang zum Gemeinschaftskonto war seitens eines Kontoinhabers (A) nicht möglich. Daraufhin schreibt Kontoinhaber (B) über seine Zugangsdaten eine Mitteilung an die Bank, dass Kontoinhaber (A) neue Zugangsdaten benötigt. Leider erhält Kontoinhaber (B) nun neue Zugangsdaten und muss diese nutzen. Kontoinhaber (A) hat aber immer noch keine Zugangsdaten. Diese Arbeitsweise lässt vermuten, dass der Schriftverkehr nicht gründlich bearbeitet wird.
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22-07-2021 um 11:05 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an DKB weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
06-08-2021 um 13:43 Uhr
Problem behoben
7 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Nach wenigen Tagen wurde Kontakt aufgenommen und der Zugang wieder freigeschaltet. Dazu kam der Hinweis, dass bei einem Gemeinschaftskonto jeder Kontoinhaber nur für sich mit der Bank in Kontakt treten solle. Anscheinend ist eine abweichende Vorgehensweise zu anspruchsvoll.
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