Diskriminierung auf höchstem niveau

  • Beantwortet
  • 17 Aug 2018
  • #4455
  • 1.289
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie auf schriftlichem Wege über eine Kontroverse zwischen mir und dem Dm-Angestellten Frau Kaufmann(die Dame hat mir verweigert Ihren Namen zu geben) informieren,
welche sich während eines Einkaufs an der Kasse, den 10.08.2018 um 17:30 Uhr in Friedberg(61169) zugetragen hat.

Um die Vollständigkeit des Vorfalls zu wahren, will ich kurz auf die Hintergründe der entstandenen Kontroverse eingehen:
Nachdem ich und mein Mann in dem Drogerie Geschäfft aufmerksam wurden, wollten wir uns ein bisschen umschauen.
Doch wir ahnten nicht was auf uns zukommen würde. An der Kasse war dann eine alte Dame die sich als Frau Kaufmann bezeichnete.
Als ich einen Artikel nähe der Kasse zu Begutachtung in die Hände nahm, schrie diese Dame ohne jeglichen Grund mit einer diskriminierenden Stimme "schnell hinlegen!!!".
Das war für mich psychologisch ein schwerer Moment. Alle anderen Kunden konnten es ebenfalls nicht nachvollziehen warum Sie so unachgiebig losschrie. Zu diesem Zeitpunkt habe ich einen
Kopftuch getragen, was meiner Meinung nach der Grund für diese Diskriminierung war. Nach diesem Vorfall bat ich die Mitarbeiterin nach ihrem Namensschild doch Sie hat mir den verweigert.


In Deutschland wird die Menschenwürde überall groß geschrieben und sollte der größte Verfassungswert sein. Doch in der Praxis spricht eine ganz andere Sprache, wie es bei mir an diesem Tag ergangen ist. Es reicht nicht aus, den Würdebegriff lediglich als ein Merkmal zu verstehen, durch das sich der Mensch vom Tier unterscheidet.

Anerkannt ist, dass zum Würdebegriff alles gehört, was den Menschen von anderen Menschen unterscheidet und was ihm als Subjekt individuelle Einmaligkeit verleiht.

Mensch in diesem Sinne ist jedes Wesen, das von Menschen abstammt und geboren wurde.

"Menschenwürde" bedeutet, hüten, das pathetische Wort ausschließlich in seinem höchsten Sinn zu verwenden, etwa indem man davon ausgeht, daß die Menschenwürde nur dann verletzt ist, wenn die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine "verächtliche Behandlung" ist. Tut man dies dennoch, so reduziert man Art. 79 Abs. 3 GG auf ein Verbot der Wiedereinführung z.B. der Methoden des Dritten Reichs.

Wer in der Öffentlichkeit eine Person oder eine Gruppe von Personen durch Wort,
Schrift, Bild, Gebärden und Tätlichkeiten wegen ihrer «Rasse», Ethnie oder Religion
in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabsetzt, wird mit Geldstrafe
oder Freiheitsstrafe bestraft (Art. 261bis StGB, Art. 171c Militärstrafgesetz [MStG]).

An diesem Tag wurde meine Würde zutiefst verletzt, was mich noch bis heute psysisch beschäftigt. Ich verlange jetzt von Ihnen, dass Sie eine eindeutige gesetzliche Maßnahme gegen diese Mitarbeiterin einleiten. Ich werde diesen Fall nicht ruhen lassen, bis ich mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland wieder wohlfühle.

Ich bin mir sicher, dass Fremdenfeindlichkeit bei dm-drogerie markt keinen Platz hat und doch zweifle ich, dass dieses Image bei der Drogerie kette in der Zukunft noch erhalten bleibt. Ich sehe leider keinen anderen Ausweg als diesen Fall zu melden und in die Öffentlichkeit zu gehen, falls Sie nichts dagegen unternehmen.

mit freundlichen Grüßen
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17-08-2018 um 15:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an dm-drogerie markt weitergeleitet. Mehr erfahren.

21-08-2018 um 14:06 Uhr


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

bitte wenden Sie sich direkt an ServiceCenter@dm.de. Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist über dieses Portal nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

dm-drogerie markt

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