Retoure wurde nicht vollständig erstattet, da angeblich der Rest des Inhalts im Paket fehlte!

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  • 16 Jul 2022
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Ich habe eine Bestellung bei Douglas im Wert von 355,38 € aufgegeben. Habe dann 5 Artikel ( im Wert von 124,40€) im selben Karton mit Retourenschein der DHL zurückgesendet (wobei 1 Artikel bereits kaputt bei mir ankam). Douglas hat mir nur einen Artikel als Retoure gutgeschrieben. Daraufhin habe ich mich beim Kundenservice gemeldet und ein Formular Kundenerklärung/ Schadenanzeige erhalten und dieses ausgefüllt inklusive dem Nachweis der Sendungsnummer von DHL.
Douglas schrieb:
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und die Rückmeldung erhalten, dass sich die genannten Artikel nicht im Paket befanden, welches von Ihnen retourniert wurde.

Daher können wir keine Erstattung veranlassen.

Wir bitten um Verständnis.

Daraufhin habe ich gebeten mein Anliegen erneut zu prüfen, aber vergeblich. Ich bekomme vom Kundenservice immer wieder die gleiche Antwort. Das Sie die zurück gesandten Artikel nicht erstatten werden.

Und dabei bin ich treue Kundin und habe für über 200 € Artikel gekauft! Aber bei dem schlechten Kundenservice werde ich nächstes mal woanders bestellen.
So ein großes Unternehmen, vergraulen sich die Kunden mit sowas.

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16-07-2022 um 07:26 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Douglas weitergeleitet. Mehr erfahren.

18-07-2022 um 09:40 Uhr


Liebe*r Douglas Kund*in,
danke für Ihre ausführliche Rückmeldung. Es tut uns leid, dass wir den Eingang der Ware bei uns nicht bestätigen konnten. Wir prüfen den Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt erneut und werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.
Herzliche Grüße
Judith von Douglas

18-07-2022 um 21:03 Uhr


Sehr gehrte Douglas Fachabteilung,
das ganze geht schon tagelang hin und her. Ich sehe nicht ein für einen Schaden gerade zu stehen, den ich nicht begangen habe! Mein Mann stand neben mir als ich die Retoure verpackt habe und kann bestätigen das alle Artikel enthalten waren und hat diese dann zur Poststelle gebracht. Sendungsnummer wurde Ihnen bereits mitgeteilt.
Vom Gesetzgeber wurde festgelegt:
„Generell trägt der Verkäufer das Risiko für die Ware auf den Versandwegen. Das ist in § 355 Abs. 3 BGB geregelt. Geht das Paket also auf dem Postweg verloren, müssen Sie nicht dafür aufkommen. Achten Sie aber darauf, dass Sie einen Einsendebeleg haben, damit Sie nachweisen können, dass Sie das Paket abgeschickt haben. „
Als ich bei einem Telefonat mit einem ihrer Mitarbeiter erwähnte , das der fehlende Inhalt an verschiedenen Stellen verloren gegangen sein kann, wie zum Beispiel auf dem Postweg oder eben auch einer der Retourenbearbeiter könnte einen Fehler gemacht haben… daraufhin reagierte man entrüstet. Wie ich behaupten könnte das ein Mitarbeiter einen Fehler bei der Bearbeitung machen kann. Aber Sie beschuldigen mich ebenso die Waren einzubehalten. Da kann ich genauso entrüstet sein!

Ich könnte ein Misstrauen mir gegenüber verstehen, wenn das schon einmal vorgekommen wäre, aber dem ist nicht so!
Ich denke eher das es den Service Mitarbeitern zu viel Arbeit macht bei DHL eine Schadenanzeige aufzugeben. Deshalb lehnt man der einfachheitshalber alles kategorisch ab!

Ich bitte nochmals um Überprüfung bzw. sich an DHL zu wenden und notfalls eben um eine Kulanzentscheidung um dem treuen Kunden nicht zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

19-07-2022 um 16:33 Uhr


Liebe*r Douglas Kund*in,
wir bedauern es Sie als unsere langjährige Kundin so verärgert zu haben. Wie bereits bestätigt, haben wir die Gutschrift veranlasst und hoffen, Ihr Anliegen so in Ihrem Sinne abgeschlossen zu haben. Wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung und entschuldigen uns erneut für Ihre Unannehmlichkeiten.
Herzliche Grüße
Judith von Douglas

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Douglas
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